Werbung für Ladbrokes Coral ist gemäß der Entscheidung der ASA für Personen unter 18 Jahren verboten.
Aufgrund ihrer "kindgerechten" Werbung hat die britische Werbeaufsichtsbehörde ASA (Advertising Standards Authority) drei Affiliate-Marketing-Kampagnen des von GVC Holdings besessenen britischen Buchmachers Ladbrokes Coral sofort eingestellt.
Ladbrokes Coral geht in die Liste der Verstößer ein, die wegen der Verletzung britischer Glücksspielwerbungsvorschriften in Schießbahnbereitschaft sind. Der traditionelle Buchmacher aus Gibraltar mit Sitz in London wird beschuldigt, mit ihren Online-Casino-Slots - Rainbow Riches, Fishin' Frenzy und Lucky Wizard, die gegen den britischen Jugendschutz- und Glücksspielgesetz für Personen unter 18 verstößt.
Die Werbung für Rainbow Riches zeigte ein animiertes Bild eines Regenbogens, eines goldgefüllten Topfes und einen animierten Goblin auf der Straße. Fishin' Frenzy zeigte eine Animation von schwimmenden Fischen im Meer. Lucky Wizard willkommen mit einer Animation eines geheimnisvollen Zauberers.
Die ASA stellte fest, dass diese Werbung nicht als Glücksspielprodukt identifiziert wurde und einer Beschwerde zufolge anziehend für Kinder und Jugendliche. Ladbrokes Coral widersprach jedoch, dass die Animation Kinder und Jugendliche mehr anlocken würde als Erwachsene. Der Regenbogencharakter von Rainbow Riches sei nicht attraktiver für Kinder als Rainbow Riches, während die Fische in Fishin' Frenzy nicht mit Charakteren aus bekannten Kinderfilmen verbunden seien. Der Zauberer in Lucky Wizard wurde in einer unanspruchsvollen, standardisierten Weise illustriert.
Die ASA lehnte diese Verteidigungen ab und entschied, dass die lebendübertragten Werbungsvideos für Rainbow Riches, Fishin' Frenzy und Lucky Wizard in ihrer aktuellen Form "gefährlich" und nicht mehr ausgestrahlt werden dürfen. Das Werbeordnungsbuch der ASA, auch bekannt als CAP Code, fordert von Werbern, dass ihre Werbung als solche erkennbar ist und ihre kommerzielle Absicht deutlich macht, sei es der Anbieter selbst oder ein Affiliate-Marketing-Agentur. Die Schutzmaßnahmen für Minderjährige wird von einem ASA-Sprecher betont:
"Der ASA-Werbeordnungsbuch (CAP Code) besagt, dass Glücksspielwerbung nicht für Kinder oder Jugendliche ansprechend sein soll, insbesondere wenn sie Jugendkultur oder mit ihr verbunden sind. Glücksspielwerbung muss daher nicht interessanter für Minderjährige als für Erwachsene sein."
Eine Reihe von Entscheidungen hat sich um die Inhalte der Werbung für Minderjährige kümmern. Die Reaktion der Branche auf diese Entscheidungen war positiv, mit keinen Anzeichen für einen Rückfall in alte Praktiken. Der Fall von PokerStars im April ist bemerkenswert:
PokerStars, die weltweit größte Online-Poker-Plattform des Konzerns The Stars Group, wurde von der ASA mit einer strengen Aufforderung konfrontiert, die "irresponsible and misleading advertising" zurückzuziehen. Der Spot mit dem Slogan "If you can bluff, you can bluff anyone" wurde beschuldigt, unerfahrenen Spielern zu motivieren, zu wetten, während er suggerierte, dass PokerStars einfach einfachweg zur Reichtumsführung sei, wenn man gut darin ist, zu bluffen - zu lügen - im Alltag. Die ASA bluffte auch nicht, das Werbungspot zu verbieten.
In Zusammenfassung nimmt die ASA regulatorische Maßnahmen gegen Unternehmen, die unangemessene Werbung betreiben, und die Branche hat sich positiv auf diese Entscheidungen reagiert, sich von früheren Praktiken fernzuhalten. Obwohl es Grenzfälle mit Auseinandersetzungen zwischen den Unternehmen und der Behörde gibt, bleibt die ASA an ihren Kinderschutzrichtlinien fest.
Lesen Sie auch:
- Habeck behauptet, dass Israel gegen internationale Rechtsnormen verstößt.
- Der Konflikt in der Ukraine: ein aktueller Überblick
- Aufregung um Sylt-Skandal-Filmmaterial
- Die CDU setzt sich für zusätzliche Medizinstudienplätze in Homburg ein.