Literatur

Wenig bis keine negativen Folgen nach Marihuanakonsum entdeckt

Seit einem Monat ist der Cannabiskonsum für Erwachsene in Rheinland-Pfalz legal. Von Politikern und Strafverfolgungsbehörden wurden jedoch keine wesentlichen Änderungen gemeldet.

SymClub
2. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
NachrichtenDeutsche Presse-AgenturPolizeiGesellschaftCannabisMinisterium des InnernBIPDrogenKinderDeutschlandVerbrechenLegalisierungMainzRheinland-Pfalz
Eine Frau hält einen Joint in ihrer Hand.
Eine Frau hält einen Joint in ihrer Hand.

Achtung!

Begrenztes Angebot

Mehr erfahren

Mainz: Der Ort im Fokus - Wenig bis keine negativen Folgen nach Marihuanakonsum entdeckt

Die Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Rheinland-Pfalz hat nach Angaben der Behörden im ersten Monat noch keine nennenswerten Auswirkungen gezeigt. "Für verlässliche Rückmeldungen ist es noch zu früh", sagte die GdP-Landesvorsitzende Stefanie Loth der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Die Polizeipräsidien hätten das Innenministerium nicht über Vorfälle informiert. Die Polizei sei noch dabei, Erfahrungen zu sammeln.

Nimmt der Cannabiskonsum zu? Es sei noch zu früh, um das zu sagen, sagte Anette Schilling von der Landesstelle für Suchtfragen. Es gibt noch keine Erhebungen.

Die Suchtberatungsstellen sind derzeit mit der Umstellung auf das neue Gesetz beschäftigt, sowohl innerhalb von Rheinland-Pfalz als auch mit anderen Bundesländern. Sie freuen sich über Begegnungen mit Anbauverbänden und Konsumenten, um diese frühzeitig über Suchtprobleme zu informieren und an das Hilfesystem zu verweisen.

Es gab Fälle von Rechts- und Handlungsunsicherheit. Als Beispiel nannte Loth einen Fall von Cannabiskonsum in der Nähe eines Kinderspielplatzes in einem Park. Die Droge wurde legal mitgeführt, aber wahrscheinlich auch verkauft. In diesen Fällen könnten die Zuständigkeiten und eine mögliche Verheimlichung problematisch sein.

Die Staatsanwaltschaften müssen den Fund von Cannabis melden, und es müsste als Beweismittel beschlagnahmt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist noch nicht klar, wie damit umgegangen werden soll.

Bei Veranstaltungen wie Volksfesten und Messen, die sich an Familien mit Kindern richten, ist der Cannabiskonsum de facto verboten. Laut Ministeriumssprecherin Sonja Bräuer verbieten die Jugendschutzbestimmungen des Cannabisgesetzes den öffentlichen Konsum in der Nähe von Personen unter 18 Jahren. Besucher von öffentlichen Veranstaltungen dürfen Cannabis nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten konsumieren. Organisatoren können den Konsum an Orten wie Restaurants oder Zelten verbieten.

Straßennutzung und Cannabiskonsum passen nicht zusammen: "Eine Berauschung durch Cannabiskonsum und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sind unvereinbar", erklärte Bräuer. "Eine Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums schlägt als möglichen neuen Grenzwert eine Konzentration von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vor." Bis zu einer gesetzlichen Änderung gilt jedoch weiterhin der vom Gericht festgelegte Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum.

Das Sozialministerium arbeitet derzeit an einer staatlichen Verordnung zur Durchsetzung des Cannabisgesetzes. Sie soll sich auf die Sensibilisierung der Behörden für die Durchsetzung des Cannabisgesetzes konzentrieren und bis Juli in Kraft treten, berichtet das Innen- und Sozialministerium.

Seit dem 1. April ist es Erwachsenen über 18 Jahren erlaubt, bestimmte Mengen Cannabis zu besitzen, es anzubauen und unter bestimmten Bedingungen öffentlich zu konsumieren. Die Regierungskoalition hat diese Gesetzesänderungen trotz Widerstands durchgesetzt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm mitgeführt oder 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen sind in der Wohnung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldstrafen geahndet.

Die Weitergabe von Cannabis, außer in Clubs, gilt als Straftat, insbesondere wenn es an Minderjährige weitergegeben wird. Minderjährigen wird nach wie vor die Erlaubnis zum Konsum von Cannabis verweigert. Cannabisclubs dürfen erst ab dem 1. Juli Cannabis anbauen.

FAQ zur Cannabislegalisierung / Bundesregierung

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Achtung!

Begrenztes Angebot

Mehr erfahren