Fahrzeugverkehr - Vermeiden Sie es, Schweizer Strafzettel zu ignorieren, denn sie müssen bezahlt werden.
Bis vor kurzem wurde ein Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt, aber das ist jetzt nicht mehr der Fall. Jetzt werden auch Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt und umgekehrt. Das regelt ein Vertrag zwischen den beiden Ländern. Früher konnte man die zum Teil hohen Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern vermeiden, indem man einfach nicht mehr in das Land zurückkehrte. Bei der Wiedereinreise gab es dann aber Probleme mit den Bußgeldern. Die Bußgelder werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn eingetrieben.
Das neue Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde im vergangenen Herbst vom Deutschen Bundestag verabschiedet. "Die vergleichbaren Regelungen waren bereits im alten, noch gültigen Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 enthalten, wurden aber nie in Kraft gesetzt", erklärte ein Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart.
Infolgedessen werden in diesem Jahr bundesweit rund 3.000 eingehende und 1.500 ausgehende Ersuchen zur Vollstreckung von Bußgeldern erwartet. Denn Schweizer Autofahrer, die in Deutschland gegen die Verkehrsregeln verstoßen, müssen künftig strengere Bußgelder zahlen. Ab 2025 werden es 5.000 eingehende und 6.000 ausgehende Ersuchen sein. Zuständig dafür wird das Bundesamt für Justiz in Bonn sein.
Voraussetzung für ein sogenanntes Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die verhängte Geldstrafe mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken beträgt. Diese Grenze ist in der Schweiz leicht zu erreichen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Stundenkilometern kostet in der Schweiz zum Beispiel 180 Euro, in Deutschland liegt das Bußgeld bei rund 60 Euro. "Auch wer falsch parkt, riskiert in der Schweiz ein Bußgeld von mindestens 40 Euro. In Deutschland beginnt das Bußgeld bei 10 Euro", erklärt ein ADAC-Sprecher.
Vergleichbare Bußgelder in Deutschland | Bußgelder in der Schweiz | ADAC-Polizeivertrag zu Bußgeldern aus der Schweiz
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Quelle: www.stern.de