Verbot der Otterjagd in Bayern bleibt in Kraft
Die Verordnungen, die im August 2023 in Kraft getreten sind, sollen die Fischereiwirtschaft unterstützen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft war für die Festlegung der Obergrenze für die Tötung von Tieren zuständig, die auf 32 Tiere pro Jahr begrenzt wurde. Das Verwaltungsgericht beanstandete dies jedoch, da die Obergrenze nicht in der Verordnung selbst festgelegt war.
Das Bundesnaturschutzgesetz lässt zwar Ausnahmen vom Artenschutz zu, aber das bayerische Vorgehen entspricht nicht den vorgesehenen Ausnahmen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Verordnung bereits im November in einer Eilentscheidung für nichtig erklärt. Es hat nun die Möglichkeit einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verneint. Bayern kann gegen die Ablehnung jedoch noch Beschwerde einlegen.
Die Umwelthilfe und der Bund Naturschutz Bayern freuen sich über die Entscheidung des Gerichts. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärte: "Es ist nicht einmal bewiesen, dass die Tötungen erhebliche Schäden an der Teichwirtschaft verhindert hätten."
BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner forderte die Bundesregierung auf, "die Teichwirtschaft insgesamt effektiver zu unterstützen" und "eine deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und die Förderung der Artenvielfalt" umzusetzen, beides wird von Vertretern aus Naturschutz und Teichwirtschaft seit 2019 gefordert.
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Quelle: www.stern.de