Gesundheit

Tödlicher Autounfall während einer Testfahrt führt zu einer Bewährungsstrafe.

Ein 21-Jähriger versucht, ein Schrottauto zu Geld zu machen, verursacht aber bei einer Probefahrt mit einem potenziellen Käufer einen tödlichen Unfall, als er mit einer Ampel zusammenstößt.

SymClub
2. Mai 2024
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Ein Schild steht vor dem Eingang des Amts- und Landgerichts in Köln.
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Die Verfahren ändern sich. - Tödlicher Autounfall während einer Testfahrt führt zu einer Bewährungsstrafe.

In einem schockierenden Fall wurde ein 21-jähriger Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er bei einer Probefahrt einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Der Vorfall ereignete sich in Hürth bei Köln, als er einem potenziellen Käufer seine gefährlich schnellen Fahrkünste vorführte. Seine überhöhte Geschwindigkeit erwies sich jedoch als verhängnisvoll, da der von ihm angefahrene Ampelmast zum Tod des 44-jährigen Käufers führte und der 13-jährige Neffe des Käufers schwer verletzt wurde.

Wie das Landgericht Köln mitteilte, raste der Fahrer mit dem Schrottauto mit 78 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone. Durch eine Bremsung geriet er ins Schleudern und prallte gegen einen Ampelmast. Laut Gerichtsurteil wurde der 21-Jährige der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Fahrerflucht nach Jugendstrafrecht für schuldig befunden.

Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten sowie eine Auflage: Der junge Mann, der eine gewisse emotionale Reifeverzögerung aufweist, muss ein Jahr lang 30 Stunden Sozialarbeit pro Monat leisten.

Der vorsitzende Richter bedauerte: "Ihr Handeln hat zum Tod eines Menschen geführt. Dafür sind Sie moralisch und rechtlich verantwortlich." Der schockierte Angeklagte, der ebenfalls verletzt wurde, verließ sein zertrümmertes Fahrzeug und suchte Zuflucht in einem anderen Auto, dessen Fahrer nicht identifiziert wurde. Die Behörden konnten ihn schließlich in einem Dürener Krankenhaus festnehmen.

In der richterlichen Entscheidung wurde das Auto wegen seines defekten Antiblockiersystems als ein mögliches Sicherheitsrisiko bezeichnet. Der Angeklagte wusste nicht nur von der Fahruntüchtigkeit des Wagens, sondern hatte in der Verhandlung auch zugegeben, dass er ihn für nur 350 Euro gekauft hatte, um ihn für stolze 2.700 Euro zu verkaufen. In der Verkaufsanzeige wurde das Fahrzeug sogar als "in bestem Zustand" und ohne technische Mängel beschrieben.

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Quelle: www.stern.de

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