Dreiteiliger Rahmen - Staatliche Maßnahmen zur Unterstützung der von der Flutkatastrophe betroffenen Bevölkerung
Nach ihren Ausführungen besteht die finanzielle Unterstützung für die Einwohner des Saarlandes aus drei Komponenten. Die Anträge müssen bei der jeweiligen Stadt eingereicht werden, die in Zusammenarbeit mit den Kreisen oder Regionalverbänden die Anträge bearbeitet.
Rehlinger sagte, dass diese Anträge voraussichtlich innerhalb einer Woche eingehen werden. Die Landesregierung wird die Hälfte der Kosten für die finanziellen Schäden übernehmen, die Landkreise 25 % und die Städte und Gemeinden einen gleichen Anteil.
Müller: "Die geschädigten Saarländerinnen und Saarländer haben nun Klarheit, wie sie unterstützt werden, was nach der unmittelbaren Krisenbewältigung wichtig ist."
Die wichtigsten Punkte der angekündigten Finanzhilfe
- Naturkatastrophen-Schadenserlass: Diese Richtlinie aus dem Jahr 2020 für erhebliche und entscheidende Schäden gilt, wenn man in Not ist. Sie bleibt größtenteils unverändert, wird aber in bestimmten Bereichen vereinfacht und bestimmte Schwellenwerte werden gesenkt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, wenn sie durch Hochwasser Schäden an ihrem privaten Eigentum, Hausrat oder Vereins-/Firmenvermögen erlitten haben. Schäden ab einem Wert von 5.000 Euro (bisher 20.000 Euro) werden als Naturkatastrophenschäden anerkannt.
Die Regierung gewährt eine finanzielle Unterstützung bis zur Hälfte der Schadenskosten, höchstens jedoch bis zu 75.000 Euro. Übersteigt der Schaden 150.000 €, wird eine Zinsverbilligung von bis zu 100 % für die Zinsen des Darlehens gewährt, das zur Deckung des Restbetrags erforderlich ist.
Um den Zuschuss für den Primärschaden zu erhalten, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Abschluss einer Versicherung aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll gewesen wäre. Dieser Nachweis besteht aus zwei aktuellen Angeboten, von denen eines nicht mehr als zwei Prozent des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt.
- Hochwasserhilfe: In diesem Fall ist eine Entschädigung von 1.000 Euro pro Familie möglich. Die Landesregierung erklärt: "Die zuständige Stadt muss bestätigen, dass die betreffende Familie im Zentrum des betroffenen Gebietes lag und tatsächlich geschädigt wurde. Der Betroffene muss bestätigen, dass der Schaden in der Höhe der beantragten Hochwasserhilfe liegt."
- Härtefallregelungen: Für Fälle, die nicht den bisherigen Richtlinien entsprechen, wurde eine Härtefallregelung vereinbart, um auch diesen Personen zu helfen.
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Quelle: symclub.org