Sondierung inTipico und Lottoland
Obwohl die Übergangsregelungen eine Schonfrist vorsehen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen mehrere Online-Glücksspielanbieter, darunter Lottoland und Tipico, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegales Glücksspiel eingeleitet. Dies ist ein Schock, da diese Unternehmen nach Juli 2021 nur dann legal tätig sein dürfen, wenn sie sich an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrags halten. Die Staatsanwaltschaft begründet ihr Vorgehen damit, dass die Duldung kriminellen Verhaltens rechtlich nicht zulässig sei.
Der Glücksspielstaatsvertrag soll ab dem nächsten Jahr Online-Casinos, Sportwetten und Poker legalisieren, doch bis dahin gelten diese Aktivitäten in Deutschland als illegal. Allerdings hat der Staat die Präsenz dieser Unternehmen bis dahin geduldet, was zu einer rechtlichen Grauzone führt. In diesem Bereich waren in der EU zugelassene Anbieter wie Lottoland (mit Sitz in Gibraltar) und Tipico (aus Malta) tätig. Während diese Anbieter mit einigen Einschränkungen existieren durften, hat Deutschland gezögert, das Glücksspiel im Rahmen dieses neuen Vertrags vollständig zu legalisieren.
Die vorläufigen Regelungen sollen strafrechtliche Ermittlungen gegen diese Unternehmen vermeiden, wenn sie die künftigen Anforderungen erfüllen. Diese Logik wird seit 2019 auch auf Sportwetten angewandt. Die Ermittlungen gegen Tipico sind überraschend, da das Unternehmen einer der ersten Wettlizenznehmer in Deutschland war.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt behauptet, dass die genannten Unternehmen Online-Casinos mit echtem Geld ohne Lizenz angeboten haben und dass zwei Banken und ein Kartenunternehmen Zahlungssperren ignoriert haben. Gegen alle drei wird wegen Beihilfe zum illegalen Glücksspiel ermittelt. Noah Krüger, Oberstaatsanwalt, versichert, dass die Toleranz gegenüber Online-Glücksspielunternehmen während der Übergangszeit strafrechtlich nicht von Bedeutung ist. Er besteht darauf, dass die Behörde das Gesetz einhalten muss.
Das Strafrecht gilt als höherrangiges Recht als Verwaltungsvereinbarungen oder Duldungen zwischen Staatskanzleien. Anbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie ohne Lizenz arbeiten. Die Duldung von Online-Glücksspielanbietern durch verschiedene Behörden kann sich nur auf das Verwaltungshandeln beziehen und betrifft nicht das Strafrecht. Die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft werden nicht eingestellt.
Trotz der laufenden Diskussion um eine zentrale Glücksspielbehörde verbleibt die vorläufige Aufsicht bei den Innenministerien. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat diesen Behörden geraten, keine aktive Werbung für Online-Glücksspielanbieter zu betreiben. Sie sollten nicht den Eindruck erwecken, dass die Unternehmen ihre Produkte in Deutschland ohne Lizenz anbieten können, da sie sonst wegen Anstiftung oder Beihilfe belangt werden könnten.
Während der Übergang zur Legalisierung von Online-Glücksspielen im Gange ist, sind Lottoland und Tipico im Visier der Staatsanwaltschaft. Lottoland, ein Zweitlotterieanbieter mit Sitz in Gibraltar, hat die Aufmerksamkeit der Behörden auf sich gezogen, weil er das deutsche Lottomonopol bedrohen könnte. Er ermöglicht es den Spielern, an internationalen Lotterien teilzunehmen, ohne physische Spielscheine zu kaufen, und übernimmt das Risiko des Gewinns. Kritiker behaupten jedoch, dies verwirre die Kunden und trage nicht wie die staatliche Lotterie zum Gemeinwohl bei.
Lottoland hat versucht, in Deutschland eine Lizenz als Lotterievermittler zu erhalten und sich im Gegenzug verpflichtet, keine Aktivitäten zu fördern, die das deutsche Lottomonopol untergraben könnten. Dieser Vorschlag ist unter den Lotterieverwaltungen und den Bundesländern umstritten.
Tipico, ein Bundesliga-Sponsor und Online-Casinobetreiber, hat eine Erklärung abgegeben, in der er behauptet, dass seine Aktivitäten legal sind und das Verfahren keine Auswirkungen haben wird. Man habe die notwendigen Anpassungen vorgenommen, um die vorläufigen Regelungen zu erfüllen. Außerdem unterstützen sie die zukünftige einheitliche Regulierung in Deutschland.
Jetzt müssen wir erst einmal abwarten, was passiert. In der Zwischenzeit fordern einige linke Bundestagsabgeordnete den Wissenschaftlichen Dienst auf, die aktuelle Situation zu überprüfen. Sie behaupten, die Duldungsvereinbarung sei kein rechtsverbindlicher Verwaltungsvertrag, sondern eine unverbindliche Kooperationsvereinbarung. Die Entscheidung darüber, welche Arten von Glücksspielen erlaubt sind und welche verboten werden sollen, obliegt dem Gesetzgeber im Parlament.
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Quelle: www.onlinecasinosdeutschland.com