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Rechtliche Herausforderung: 888 Holdings kämpft weiter um den deutschen Markt

888 bestreitet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und behauptet, dass das Verbot von Online-Casinos in Deutschland rechtswidrig ist.

SymClub
19. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
NachrichtenOnline-CasinosDeutschland
888 Holdings will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Es geht um das Verbot von...
888 Holdings will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Es geht um das Verbot von Online-Casinos. (

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Rechtliche Herausforderung: 888 Holdings kämpft weiter um den deutschen Markt

Im März erwog das Glücksspielunternehmen 888 Holdings, sich aus dem deutschen Online-Glücksspielmarkt zurückzuziehen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte einer ihrer Tochtergesellschaften untersagt, Glücksspiele über das Internet zu verkaufen. Das Unternehmen hat daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Im Oktober 2017 hob das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung einer unteren Instanz auf und bestätigte das Verbot des Online-Verkaufs von Glücksspielen. In dem Fall ging es um eine Tochtergesellschaft von 888 Holdings, die in Baden-Württemberg internetbasierte Casinospiele wie Roulette, Spielautomaten und Rubbellose verkaufte. In seinem Jahresbericht 2017 brachte 888 seine "tiefe Enttäuschung" über diese Entscheidung zum Ausdruck und deutete an, den deutschen Glücksspielmarkt möglicherweise zu verlassen.

Inzwischen hat 888 jedoch beschlossen, sich zu wehren. Sie reichten in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde ein, mit der sie die Verwaltungsentscheidung aufheben wollen. 888 Holdings sieht sich in seinen Grundrechten verletzt und beruft sich auf übergeordnetes EU-Recht, das die Erbringung von legalen Dienstleistungen über nationale Grenzen hinweg erlaubt.

Das Unternehmen, das Kasino, Poker und Sportwetten anbietet, ist unter anderem in Gibraltar und im Vereinigten Königreich lizenziert und kann daher in Deutschland tätig werden. Sie halten das bestehende Verbot des Online-Verkaufs bestimmter Glücksspiele in Deutschland für rechtswidrig. Es ist jedoch ungewiss, ob die Karlsruher Richter diese Ansicht teilen werden, da Verfassungsbeschwerden nur selten Erfolg haben (etwa 2 % waren erfolgreich) und das Bundesverwaltungsgericht sich in seinem Urteil bereits ausführlich mit der Frage befasst und die Haltung von 888 zurückgewiesen hat.

Die Leipziger Richter verwarfen europarechtliche Bedenken und verwiesen auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Sie erklärten, dass eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielsektor gerechtfertigt ist, wenn sie mit Zielen des Gemeinwohls, wie dem Spielerschutz, in Einklang steht. Und da Internet-Glücksspiele besondere Risiken bergen, wäre ein entsprechendes Verbot rechtlich vertretbar. Es ist also unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht seinen Leipziger Kollegen in dieser Frage widerspricht.

Wann genau sich das Bundesverfassungsgericht mit der Klage befassen wird und ob 888 bis dahin in Deutschland bleibt, ist ungewiss. Ihr Online-Glücksspielangebot ist weiterhin zugänglich.

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Quelle: www.onlinecasinosdeutschland.com

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