Unfall auf Sylt - Reaktion des Arbeitgebers auf Nazi-Parolen außerhalb der Arbeitszeit: Rechtliche Erwägungen
Eine Party in der "Pony"-Kneipe in Kampen auf Sylt hat in Deutschland bundesweit für Aufsehen gesorgt. Aufnahmen von Partygästen, die hasserfüllte und fremdenfeindliche Parolen riefen und möglicherweise den Nazigruß zeigten, sorgten im ganzen Land für Empörung.
Die Behörden untersuchen den Vorfall, aber manche meinen, dass dies zu lange dauert. Als Reaktion darauf haben mehrere große Unternehmen wie die Deutsche Bank und Vodafone zugesagt, gegen Rassendiskriminierung vorzugehen, und Konsequenzen für Mitarbeiter angekündigt, die einer Beteiligung verdächtigt werden. Laut NDR planen acht Unternehmen und Organisationen, Mitarbeiter, die mit dem Skandal in Verbindung gebracht werden, zu entlassen oder zu maßregeln.
Aber ist das wirklich so einfach?
Der Kampen-Skandal: Wie viel Loyalität sollten Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitsplatz zeigen?
"Arbeitgebern ist das außerdienstliche Verhalten von Mitarbeitern in der Regel egal", erklärt Rechtsexperte Felix Zimmermann, Chefredakteur von "Legal Tribune Online". Es spielt keine Rolle, ob Mitarbeiter die AfD unterstützen oder die Nazi-Flagge im Garten hissen.
Arbeitgeber könnten aber argumentieren, dass ihre Mitarbeiter ihre Interessen wahren und sie vor Schaden bewahren müssen. Die Loyalitätspflicht kann je nach Position des Arbeitnehmers im Unternehmen unterschiedlich interpretiert werden. Ein Lagerarbeiter oder ein Angestellter in einer Bäckerei kann beispielsweise andere Pflichten haben als diejenigen, die das Unternehmen vertreten.
Wenn beispielsweise ein Influencer in der Öffentlichkeit demokratische Werte verkündet, aber Gruppenmitglieder bei einem Treffen Nazi-Parolen rufen, könnte eine Kündigung gerechtfertigt sein, sagt Zimmermann. Jeder Fall muss für sich selbst beurteilt werden.
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Quelle: www.stern.de