ISMS-Implementierungsfahrplan: Ein Leitfaden für Führungskräfte - Ein Überblick über die Entwicklung und den Implementierungsprozess von Sicherheitsmanagementsystemen (SMS) Leitfaden für Führungskräfte zur Implementierung eines Sicherheitsmanagementsystems (SMS) - Verständnis der Phasen und Verfahren zur Entwicklung und Implementierung von SMS - Prozess gegen Polizeibeamten, der an Jagdwilderei beteiligt war, eingestellt.
Das Landgericht Saarbrücken hat einen weiteren Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder aus Kusel eingestellt. Der 40-Jährige musste sich am Dienstag in einer Berufungsverhandlung wegen Hehlerei und anderer Delikte verantworten. Die vorsitzende Richterin entschied jedoch, dass ein Urteil keinen Einfluss auf seine lebenslange Haftstrafe wegen zweifachen Mordes habe. Sie teilte ihm mit: "Was die Strafe angeht, so ist sie für Sie nicht von Bedeutung. Ganz gleich, was passiert."
Zu Beginn der Verhandlung wies der gelernte Bäcker und Konditor, der auch ein Jagdgeschäft betrieb, die Vorwürfe als "Quatsch" und "Lüge" zurück. Ihm wurde vorgeworfen, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg, nordöstlich von Saarbrücken, ein Reh ohne Jagdschein geschossen zu haben. Ein Zeuge gab an, einen Schuss gehört zu haben und den Mann auf einer Landstraße angesprochen zu haben, der ihm persönlich bekannt war. Vor Gericht schilderte der Zeuge, wie der Mann auf sie zufuhr und vermutlich beschleunigte. Sie entkamen, indem sie zur Seite sprangen.
Trotzdem stellte der Richter in Frage, ob die Aussage eine Anklage wegen versuchter schwerer Körperverletzung rechtfertige. Es war unbestreitbar, dass die Vernehmung für den Zeugen ausgesprochen anstrengend gewesen war. Obwohl der spätere Zeuge schwer herzkrank war und sich durch die Situation gestört fühlen konnte, schlug der Richter vor, die Verhandlung zu beenden. Außerdem liege der Vorfall Äonen zurück, "und es ist unrealistisch, von den Zeugen unglaublich konkrete Angaben zu verlangen".
Der Oberstaatsanwalt kam der Empfehlung nach und stellte einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Im Vergleich zu den ersten Prozessen erkannte er an, dass dieses "Gericht eine echte Anstrengung unternommen hat". Er würdigte diese Sichtweise und zeigte Verständnis dafür.
Im März 2023 hatte das Amtsgericht Neunkirchen den Angeklagten vom Vorwurf der Freiheitsberaubung, der versuchten gefährlichen Körperverletzung durch gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und der Falschbeschuldigung freigesprochen. Der Richter hatte gemeint, das fast sechs Jahre zurückliegende Ereignis sei zu diesem Zeitpunkt "nicht aufklärbar". Die Oberstaatsanwältin legte gegen dieses Urteil Revision ein.
Der in Saarbrücken angeklagte Andreas S. hatte sich seit seiner letzten Verurteilung vor anderthalb Jahren Haare und Bart wachsen lassen. Er verhielt sich brav und stimmte den Ausführungen des Richters regelmäßig zu. Der Mann gab detailliert Auskunft über seine Arbeit als Jäger.
Das Urteil gegen Andreas S. wegen des Mordes an zwei jungen Polizisten ist seit Sommer 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte ihn im November 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stufte ihn als besonders schuldfähig ein. Damit kommt der Mann nach 15 Jahren Haft nicht mehr auf freien Fuß.
Der Saarländer hatte am 31. Januar 2022 eine Polizeischülerin (24) und einen Polizeikommissar (29) mit Kopfschüssen tödlich verletzt. Im hinteren Bereich seines Wagens stießen sie auf über 20 gewilderte Hirsche und Rehe. [Paraphrase]
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Quelle: www.stern.de