Proteste in Niedersachsen wegen Schließung von Spielhallen
Ab dem 1. Juli 2017 tritt der überarbeitete Glücksspielstaatsvertrag bundesweit in Kraft. Das bedeutet, dass in Niedersachsen fast die Hälfte der rund 2.000 Spielhallen geschlossen wird. Auch schätzungsweise 3.000 Arbeitsplätze werden durch die Schließungen wegfallen. Mit einem umstrittenen Lotteriesystem soll ermittelt werden, welche Spielstätten geschlossen werden müssen. Die Beschäftigten in Hannover haben am 16. Mai gegen die Schließungen demonstriert und ihre Empörung über den Verlust von Arbeitsplätzen und die ihrer Meinung nach gleichgültige Entscheidungsfindung zum Ausdruck gebracht. Auch im Landtag wächst der Widerstand gegen das aktuelle Verfahren.
Der Glücksspielstaatsvertrag vom 1. Juli 2012 sieht strenge Maßnahmen zur Prävention von Spielsucht vor. Eine dieser Maßnahmen ist die Festlegung von Mindestabständen zwischen Spielhallen und Lokalen, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden. Die Bundesländer wurden beauftragt, eigene Gesetze zur Umsetzung dieser Maßnahmen zu erlassen. Niedersachsen einigte sich auf einen Mindestabstand von 100 Metern zwischen Spielhallen. Bayern hingegen legte einen Mindestabstand von 250 Metern fest, während Nordrhein-Westfalen 350 Meter vorschrieb. Obwohl es eine fünfjährige Übergangsfrist gab, war der niedersächsische Gesetzgeber nicht in der Lage, objektive Kriterien für die Entscheidung über die Schließung oder den Erhalt einer Spielhalle zu schaffen. Daher haben viele Kommunen auf Losentscheidungen über die Zukunft der Einrichtungen zurückgegriffen.
Die Kritik an der vermeintlichen Willkür des Losverfahrens wächst, die Mitarbeiter gehen auf die Straße
In der vergangenen Woche berichteten unter anderem der NDR und die Hannoversche Allgemeine über Proteste von 1.500 Spielhallenmitarbeitern in Hannover. Unter dem Motto "Erst gehen, dann arbeitslos!" machten sie ihrem Unmut über die Missachtung möglicher Härtefälle Luft. Bemerkenswert ist, dass das Land Niedersachsen die Härtefallregelungen sehr streng auslegt - Ausnahmen vom Gesetz werden also nur selten gewährt.
Neuere Richtlinien betreffen auch vernetzte Spielhallen. Auch das Fehlen klarer Kriterien für die Feststellung der Betriebserlaubnis einer Spielhalle sorgt für Aufregung. Während der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies das Lotteriesystem als gerecht und objektiv befürwortet, kommt es den Betroffenen willkürlich vor.
Ein aktuelles Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück kann den Beschäftigten Hoffnung geben. Am 17. Mai wies das Gericht die Klagen von vier Glücksspielanbietern teilweise ab. Dabei stellte es fest, dass es zwar keine rechtlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Verbots von Mehrfachspielgenehmigungen oder des Mindestabstandsgebots für Spielhallen gebe, das Losverfahren selbst aber nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. In der Presseerklärung heißt es:
Die Stadt [Osnabrück, Anm. d. Red.] hätte für jede einzelne Spielhalle folgende objektive Auswahlkriterien - Zuverlässigkeit des Betreibers, Seriosität, Alter der Spielhalle, Standort der Spielhalle im Verhältnis zu jugendaffinen Einrichtungen, Qualität des Sozialkonzepts, wirtschaftliche Bedeutung der Schließung für die Spielhallenbetreiber und maximale Auslastung des Umfelds - im Einzelfall prüfen müssen.
Ein Losverfahren hätte nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Spielhallenbetreiber nach Prüfung dieser Voraussetzungen ihre Gleichwertigkeit nachgewiesen hätten. Solange die Stadt Osnabrück diese Kriterien nicht hinreichend berücksichtigt, dürfen die Spielhallen nicht geschlossen werden. Das Gericht hob die Ablehnungsbescheide für die fraglichen Spielhallenlizenzen auf. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann noch beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg angefochten werden. Dies ist nur ein Beispiel für die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, die bundesweit um die Umsetzung der Mindestabstandsregelung geführt werden. Adrian Mohr und Reinhold Hilbers von der CDU haben daraufhin eine schriftliche Anfrage an den Landtag gestellt.
Von der Landesregierung wird erwartet, dass sie klärt, ob die Gesetzesänderung angesichts der rechtlichen Unsicherheiten durchgesetzt werden kann. Bei fast 3.000 gefährdeten Berufen sorgen die anhaltenden Debatten auf verschiedenen Ebenen für eine ständige Verunsicherung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre berufliche Zukunft.
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Quelle: www.onlinecasinosdeutschland.com