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Pläne für strengere Vorschriften gegen falsche Vaterschaft sind vorhanden.

Ein Deutscher, der sich als Elternteil eines ausländischen Kindes ausgibt, kann die Abschiebung der Mutter verhindern. Es gibt immer wieder Gerüchte über Geldtransaktionen bei fiktiven Vaterschaftsansprüchen.

SymClub
2. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
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Der Gesetzgeber hat seit 2008 bereits zweimal versucht, der Scheinvaterschaft (Symbolbild) einen...
Der Gesetzgeber hat seit 2008 bereits zweimal versucht, der Scheinvaterschaft (Symbolbild) einen Riegel vorzuschieben.

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Das Gerichtsurteil ist ergangen. - Pläne für strengere Vorschriften gegen falsche Vaterschaft sind vorhanden.

Die Ampelregierung versucht erneut, das seit Jahren bestehende Problem der Scheinvaterschaft zur Sicherung des Aufenthalts in Deutschland anzugehen. Männer, die keine Arbeit haben, geben sich oft als Scheinväter aus. Manche tun dies vielleicht aus Freundschaft oder politischer Überzeugung. Doch viele dieser vermeintlichen Väter sammeln heimlich Geld, um einer Frau und ihrem Kind zu einer deutschen Staatsbürgerschaft oder einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis zu verhelfen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dazu am Dienstag in Berlin: "Dieses Einfallstor für illegale Einwanderung in die Sozialsysteme machen wir jetzt dicht."

Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatten kürzlich einen Gesetzentwurf erarbeitet, der im Juni im Kabinett beraten werden könnte. Darin heißt es, dass die Ausländerbehörden künftig vor einer Vaterschaftsanerkennung prüfen sollen, ob ein Betrugsversuch vorliegt, wenn zwischen Vater und Mutter ein "unterschiedliches Aufenthaltsrecht" besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vater Deutscher ist und die Mutter nur ein Touristenvisum oder eine geduldete Aufenthaltserlaubnis hat. Wird festgestellt, dass der Mann nicht der biologische Vater ist oder keine dauerhafte Beziehung zu dem Kind hat, wird die Anmeldung der Anerkennung verweigert.

Wenn es Beweise dafür gibt, dass der Mann der biologische Vater ist oder dass Mutter und Vater seit langem zusammenleben, wird keine Untersuchung durchgeführt. Umgekehrt soll immer dann ein Verdacht bestehen, wenn sich das vermeintliche Paar sprachlich nicht verständigen kann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der "Vater" Geld erhalten hat, oder wenn ein Mann bereits andere Kinder ausländischer Mütter anerkannt hat. Über den Entwurf hatte zunächst das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Versuche, das Gesetz zu ändern

Der Gesetzgeber hat seit 2008 bereits zweimal versucht, der Scheinvaterschaft einen Riegel vorzuschieben. Der erste Versuch wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden könnten, gekippt. Die zweite Änderung, die Notare und Jugendämter verpflichtet, Verdachtsfälle von Missbrauch an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als weniger wirksam. Denn Missbrauchsfälle werden meist erst spät oder gar nicht bemerkt. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich.

Die Justizminister der Länder setzen sich seit einiger Zeit für eine Änderung des Gesetzes ein. Sie argumentieren, dass die Männer, die ein Kind in der Regel für ein paar tausend Euro anerkennen, oft auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Da sie beim Kindesunterhalt unkooperativ seien, müsse der Staat einspringen, was ihn eine Menge Geld koste. Buschmann nannte Fälle, in denen ein Mann mehrere Kinder von verschiedenen ausländischen Müttern anerkannt hatte.

Erstmals sieht der Entwurf auch eine Strafbarkeit vor. Wer zur Erlangung der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung falsche Angaben macht, die sich auf den Aufenthaltsstatus von Mutter und Kind auswirken, muss nun mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung haben die Ausländerbehörden zwischen 2018 und 2021 insgesamt 1769 Verdachtsfälle bearbeitet und dabei 290 Fälle von falschen Anerkennungen festgestellt. Die tatsächliche Zahl sei wahrscheinlich höher, hieß es.

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    Quelle: www.stern.de

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