Eine gerichtliche Ahndung ist in Vorbereitung. - OVG hebt Urteil auf: Keine Anschaffung für Staatstest
Eine Frau aus Bremen hatte Erfolg mit ihrer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), mit der ihr das zweite juristische Staatsexamen aberkannt wurde. Das Justizprüfungsamt hatte ihr vorgeworfen, sie habe Prüfungslösungen verwendet, die ihr ein Hamburger Rechtsanwalt als Repetitor verkauft habe. Am Dienstag hob das OVG diese Entscheidung auf und wies darauf hin, dass eine Berufung nicht zulässig sei.
Die Frau, der zuvor das erste Staatsexamen verweigert worden war, argumentierte vor Gericht, dass sie während der Zeit, in der sie die Prüfungen ablegte, keine Kenntnis von Übungsaufgaben oder Prüfungslösungen hatte. Ihre Leistung war bemerkenswert, da sie sich von einer nicht bestandenen ersten Prüfung zu einem preisgekrönten Ergebnis entwickelte. Sie hatte in Bremen studiert und ihr Referendariat am Oberlandesgericht Celle absolviert.
Die Klägerin gab an, dass sie 17.000 Euro für Einzel- und Gruppenunterricht bei einem Tutor ausgegeben hatte. Ihre wohlhabende Familie erlaubte es ihr, die Ausgaben privat zu halten. Sie sagte aus, dass ihr Verhältnis zu dem Nachhilfelehrer ein berufliches sei und sie sich an kein Weihnachtsgeschenk von ihm erinnern könne. Als Erklärung für eine Barabhebung von 32.000 Euro kurz vor dem Examen gab sie an, sie habe die Lieferung von Möbeln für drei Gästezimmer und mehrere Handwerkerleistungen im Haus ihrer Mutter auf Sylt bezahlt. Daneben hob sie rund 8.000 Euro in bar ab, um ein paar Tage auf Sylt zu verbringen und Freunde zum Essen einzuladen.
Die Lösungen könnte die Anwältin von einem ehemaligen Richter erhalten haben, der damals an das Landesjustizprüfungsamt abgeordnet war. Vor Gericht beteuerte der ehemalige Richter, dass er dem Kläger keine Prüfungsaufgaben gegeben habe, was ein Gerichtssprecher noch am selben Abend bestätigte.
Über das Landgericht Lüneburg war der Richter 2015 wegen des Verkaufs von Klausurlösungen für juristische Staatsprüfungen verurteilt worden. Der Abteilungsleiter des Landesjustizprüfungsamtes wurde wegen Bestechung, versuchter Nötigung und Verrats von Dienstgeheimnissen schuldig gesprochen.
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Quelle: www.stern.de