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Nach einem Monat stößt die Abgabe von Cannabis auf Kritik.

Nach der kürzlichen Einführung der Cannabis-Legalisierung sieht sich die hessische Polizeigewerkschaft mit einer Verschärfung der Vollzugsaufgaben konfrontiert. Sie behaupten, das Gesetz sei unzureichend geplant und übereilt eingeführt worden.

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2. Mai 2024
4 Minuten Lesedauer
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Eine Frau hält einen Joint in ihrer Hand.
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Soziales Umfeld - Nach einem Monat stößt die Abgabe von Cannabis auf Kritik.

Seit vier Wochen ist Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Die Gewerkschaft der Polizei in Hessen (GdP) behauptet jedoch, dass dieses neue Gesetz ihre Arbeitsbelastung erheblich erhöht hat. Der Landesvorsitzende der GdP, Jens Mohrherr, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Bundesländer auf diese Änderung nicht vorbereitet waren, und Hessen sei da keine Ausnahme.

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene unter bestimmten Umständen Cannabis besitzen und konsumieren. Die Grenze für öffentliche Orte liegt bei 25 Gramm getrocknetem Cannabis, während im privaten Bereich 50 Gramm erlaubt sind. Der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlichen Sportanlagen in einem Umkreis von 100 Metern ist verboten. Außerdem ist es illegal, zwischen 7 und 20 Uhr in Fußgängerzonen zu kiffen.

Das Hauptproblem bei diesem Gesetz ist seine Unausgereiftheit. Es wurde in aller Eile ohne angemessene Vorschriften oder Anweisungen für die lokalen Behörden umgesetzt. So gibt es beispielsweise keine Rechtsgrundlage für die Polizei bezüglich des Cannabiskonsums im Straßenverkehr. Für den Cannabis-Wirkstoff THC gibt es noch immer keinen Grenzwert, der der 0,5-Promille-Marke für Alkohol entspricht. Es gilt weiterhin die übliche Nachweisgrenze von 1 Nanogramm.

Mohrherr erwähnte auch die Unklarheit über das soziale Distanzierungsgebot an Schulen und Kindergärten, was die Durchsetzung der Regeln ohne klare Richtlinien erschwert. Dies hat zu ständigen Patrouillen zur Aufrechterhaltung der Ordnung geführt.

Der Mehraufwand lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Das Hessische Landeskriminalamt erklärte, dass die Verantwortung für die Durchführung und Intensivierung der Kontrollen bei den jeweiligen Polizeipräsidien liegt. Der Einsatz von Ressourcen aufgrund des neuen Gesetzes wird statistisch noch nicht erfasst. Auch über konkrete Sachverhalte im Zusammenhang mit der Entkriminalisierung von Cannabis gibt es keine Informationen. Die Behörde arbeitet an der Entwicklung von Abfrageparametern, um Verstöße in Zukunft auswerten und bewerten zu können.

Mohrherr kritisierte die Bundesregierung, die das Gesetz ohne angemessene Unterstützung der Bundesländer verabschiedet habe. "Das ist unglaublich und völlig sinnlos", sagte er. Er verglich es mit dem Vorgehen Bayerns, das bereits einen Bußgeldkatalog eingeführt hat, der unter anderem 1000 Euro für Cannabiskonsum in Anwesenheit von Kindern vorsieht. Bayern hat auch das Kiffen auf Volksfesten wie dem Oktoberfest und in Biergärten verboten, um den Cannabiskonsum einzuschränken.

Das hessische Innenministerium ist bestrebt, das Cannabisgesetz so restriktiv wie möglich umzusetzen. Ein Bußgeldkatalog ist in Vorbereitung, und es wird geprüft, ob bei Großveranstaltungen wie Festivals Cannabis-Verbotszonen eingerichtet werden können.

Die praktische Umsetzung dieser neuen Regeln zum Kiffen stellt die Veranstalter vor Herausforderungen, da viele öffentliche Feste tagsüber Kinder und Jugendliche anziehen, in deren Anwesenheit der Cannabiskonsum verboten ist. Beim Hessentag in Fritzlar vom 24. Mai bis 2. Juni und beim Museumsuferfest in Frankfurt vom 23. bis 25. August ist noch unklar, wie diese Situationen gehandhabt werden sollen. Sowohl die Veranstalter als auch die zuständigen Behörden diskutieren über rechtskonforme Regelungen für diese Veranstaltungen.

Die Gewerkschaft der Polizei hält es für unmöglich, den Cannabiskonsum bei solchen Großveranstaltungen zu kontrollieren. "Das ist einfach nicht machbar", so Mohrherr.

Aus dem Text: Die kürzliche Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Deutschland hat zu einer erheblichen Mehrbelastung der hessischen Polizei geführt, da die Region nicht auf die Veränderung vorbereitet war. Diesen Standpunkt vertrat der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Seit dem 1. April sind der Besitz und der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. An öffentlichen Orten sind bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis straffrei. Im privaten Bereich liegt die Grenze bei 50 Gramm. Allerdings ist der Cannabiskonsum in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und öffentlichen Sportanlagen in einem Umkreis von 100 Metern verboten. Das Kiffen in Fußgängerzonen ist zwischen 7 und 20 Uhr ebenfalls verboten.

Das Problem ist die Unausgereiftheit des Gesetzes, das übereilt und ohne angemessene Vorschriften oder Anweisungen für die lokalen Behörden umgesetzt wurde. So gibt es beispielsweise keine Richtlinien darüber, wie viel Cannabiskonsum im Straßenverkehr rechtlich zulässig ist.

Einen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol gibt es für den Cannabiswirkstoff THC noch nicht. Nach wie vor gilt die niedrige Nachweisgrenze von 1 Nanogramm, die dem bloßen Vorhandensein der Substanz entspricht. Eine Kommission des Verkehrsministeriums hat kürzlich einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm vorgeschlagen. Dies würde bedeuten, dass eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fern liegt. Dies entspricht einem Wert von 0,2 Promille Alkohol.

Mohrherr wies darauf hin, dass unklar sei, wie das soziale Distanzierungsgebot in Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Räumen durchgesetzt werden solle. Dies hat zu ständigen Patrouillen geführt, um die Ordnung aufrechtzuerhalten.

Der Mehraufwand lässt sich nicht genau kalkulieren. Das Hessische Landeskriminalamt teilte mit, dass die Zuständigkeit für die Durchführung und Intensivierung der Kontrollen bei den Polizeipräsidien liegt. Eine Statistik über den Ressourceneinsatz im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz gibt es nicht. Das Landeskriminalamt entwickelt derzeit Abfrageparameter, um etwaige Verstöße in Zukunft auswerten und bewerten zu können.

Nach Ansicht von Mohrherr hat der Bund mit der Verabschiedung des Gesetzes eine Fehlentscheidung getroffen, ohne die Länder angemessen zu unterstützen. Er verglich es mit dem Vorgehen Bayerns, das bereits einen Bußgeldkatalog für den Cannabiskonsum eingeführt hat, wie z.B. 1000 Euro Bußgeld für den Konsum von Cannabis in Anwesenheit von Kindern. Bayern hat auch das Kiffen auf Volksfesten wie dem Oktoberfest und in Biergärten verboten, um den Cannabiskonsum einzuschränken.

Das hessische Innenministerium plant, das Cannabisgesetz so streng wie möglich durchzusetzen. Es erstellt einen Bußgeldkatalog und erwägt die Einrichtung von Cannabis-Verbotszonen bei Großveranstaltungen.

Die praktische Umsetzung der neuen Regeln zum Kiffen stellt die Veranstalter vor Herausforderungen, da viele Volksfeste tagsüber Kinder und Jugendliche anziehen. Es ist unklar, wie der Hessentag in Fritzlar vom 24. Mai bis 2. Juni und das Museumsuferfest in Frankfurt vom 23. bis 25. August mit diesen Situationen umgehen werden. Die Veranstalter und die zuständigen Behörden diskutieren über rechtskonforme Regelungen für diese Veranstaltungen.

Mohrherr hält eine Kontrolle des Cannabiskonsums bei Großveranstaltungen für nicht durchführbar. "Das ist einfach nicht machbar."

Das Innenministerium weist darauf hin, dass der Konsum von Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese Ordnungswidrigkeit kann bei den Behörden angezeigt werden und kann zu einer erheblichen Geldstrafe führen. Auch fahrlässige Verstöße seien nicht erlaubt und würden geahndet, so der Sprecher weiter. Wer also unsicher ist, ob Minderjährige beim Cannabiskonsum anwesend sind, sollte davon Abstand nehmen. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Festivals ist es allgemein bekannt, dass Kinder bis zu einer bestimmten Zeit anwesend sind, und daher ist Cannabis in den meisten Fällen nicht erlaubt.

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Quelle: www.stern.de

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