Wählen Sie bei den Europawahlen. - Möglicherweise über 120.000 Menschen mit Demenz in der hessischen Wählerschaft.
An der Europawahl am 9. Juni dürfen auch Menschen mit Demenz teilnehmen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft schätzt, dass es in Hessen rund 122.000 Demenzkranke ab 65 Jahren gibt (Stand: Ende 2021). Landesweit sind insgesamt 4,85 Millionen Wahlberechtigte wahlberechtigt, darunter rund 100.000 Personen, die 16 oder 17 Jahre alt sind.
Ein spezielles "Wahlregister für Menschen mit Demenz oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen" gibt es nicht, sagt der stellvertretende Landeswahlleiter Jonas Fischer. Infolge des demografischen Wandels nimmt die Zahl der Menschen mit Demenz zu.
Fischer betont, dass das verfassungsmäßige Wahlrecht nicht von persönlichen Fähigkeiten oder dem Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beeinflusst wird. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2019 auch die bisherige Einschränkung des Wahlrechts für Menschen mit Demenz für verfassungswidrig, wenn sie einen gesetzlichen Vertreter haben, der alle ihre Angelegenheiten regelt.
Menschen mit Demenz können bei Bedarf eine andere Person um Hilfe bei der Stimmabgabe bitten. Angehörige und Betreuer sind berechtigt, die Wahlkabine zu betreten, um Demenzkranken bei der Stimmabgabe zu helfen. Sie können auch bei der Briefwahl behilflich sein. Diese Helfer müssen über die Wahlentscheidung des Patienten Stillschweigen bewahren.
Laut einer Wiesbadener Demenzexpertin, die anonym bleiben möchte, ermuntern Angehörige oft zur Briefwahl. "Oder sie gehen wegen der Unannehmlichkeiten gar nicht wählen. Die Verantwortung, die auf vielen Angehörigen lastet, ist immens." Es besteht die Möglichkeit, dass manche Helfer unbewusst die Partei wählen, die der Kranke früher unterstützt hat. "Aber das ist nur eine Vermutung", so der Experte. "Es ist eine komplizierte Situation."
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Quelle: www.stern.de