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Mitarbeiterin erhält Bewährungsstrafe wegen Betrugs mit Pfandbons.

Ein Angestellter eines Getränkehandels nutzt gefälschte Leergutbons, um seinen Verdienst aufzubessern, was zu seiner Verurteilung führte. Derzeit wird er verurteilt.

SymClub
2. Mai 2024
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Ein Flaschensammler gibt Pfandflaschen an einem Verkaufsautomaten ab.
Ein Flaschensammler gibt Pfandflaschen an einem Verkaufsautomaten ab.

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Die Operationen werden neu gestaltet. - Mitarbeiterin erhält Bewährungsstrafe wegen Betrugs mit Pfandbons.

Ein Mitarbeiter eines Augsburger Getränkemarktes wurde kürzlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Pfand im Wert von 3.400 Euro veruntreut hatte. Der 23-Jährige stellte regelmäßig Leergutbons aus, ohne die Flaschen zurückzugeben, und kassierte sie dann an den Kassen ab.

Das Augsburger Gericht verkündete am Dienstag das Urteil und verurteilte den Mann wegen Betrugs zu sieben Monaten Haft. Die Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt, so dass er keine Haftstrafe antreten muss. Der Angeklagte hat die Tat zugegeben. Außerdem will das Gericht den gestohlenen Betrag bei ihm beschlagnahmen.

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Quelle: www.stern.de

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