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Mitarbeiter weigerte sich, eine rote Hose zu tragen, und musste mit einer Kündigung rechnen.

Der Arbeitnehmer weigerte sich, die neu erworbene Arbeitshose seines Arbeitgebers anzuziehen, weil er deren Farbe nicht mochte. Dies führte zum Verlust des Arbeitsplatzes eines Monteurs.

SymClub
21. Mai 2024
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Im Mittelpunkt des Streits vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf: rote Arbeitshosen (Symbolfoto)
Im Mittelpunkt des Streits vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf: rote Arbeitshosen (Symbolfoto)

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Ausgehängtes System - Mitarbeiter weigerte sich, eine rote Hose zu tragen, und musste mit einer Kündigung rechnen.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine Entscheidung getroffen: Völlig richtig!

Arbeitshosen machen dicke Luft

Der Kläger ist seit Juni 2014 in dem Unternehmen beschäftigt und arbeitet als Monteur in einem Industriebetrieb. Zu seinen Aufgaben gehört der Umgang mit Kappsägen und Akkubohrern. In Anbetracht der Art seiner Tätigkeit ist Arbeitskleidung unerlässlich.

Das Unternehmen stellte diese Arbeitskleidung zur Verfügung, wenn auch in roter Farbe. Der Monteur war daran nicht gewöhnt und entschied sich, die rote Hose nicht zu tragen. Stattdessen zog er bei verschiedenen Gelegenheiten schwarze Arbeitskleidung an. Dieses Verhalten führte zu seiner Kündigung.

Im November 2023 wurde der Arbeitnehmer entlassen.

Der Arbeitnehmer nahm dies nicht auf die leichte Schulter und klagte gegen die Kündigung vor Gericht. Das Arbeitsgericht Solingen bestätigte jedoch die Entscheidung des Arbeitgebers. Dem schlossen sich die Düsseldorfer Richter am Dienstag an.

Keine rote Hose? Kündigung!

"Ein entscheidender Aspekt war der Arbeitsschutz", stellte ein Gerichtssprecher klar. "Der Arbeitgeber hatte die Befugnis, die Signalfarbe Rot zu wählen, weil der Kläger in Produktionsbereichen tätig war, in denen Gabelstapler eingesetzt werden. Die Farbe Rot trug auch zur Sichtbarkeit der Mitarbeiter in anderen Produktionsbereichen bei."

Ein weiterer Grund, den die Richter für unbedenklich hielten: Der Arbeitgeber wollte ein einheitliches Erscheinungsbild für seine Mitarbeiter. Der Monteur habe die rote Hose jahrelang getragen, stellte das Landesarbeitsgericht fest. Seine momentane Sichtweise auf die Ästhetik ließ kein anderes Ergebnis zu.

Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers scheiterte. Eine Berufung sei nicht möglich, so das Landesarbeitsgericht.

Dem Monteur gefiel offensichtlich die Farbe der Arbeitskleidung nicht

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    Quelle: symclub.org

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