Horror-Urlaubsprozess in Österreich läuft an. - Mann (68) nach Überfall mit Tretboot in Deutschland freigesprochen
Am Montag standen zwei Personen - der Lackiererlehrling Manuel B. (22) und der Asphaltarbeiter Martin M. (38) - vor dem Landgericht in Innsbruck, Österreich, angeklagt, schwere Körperverletzung zu begehen. Am Ende des Tages war das Urteil gefällt: sie wurden freigesprochen. Es gab verschiedene Behauptungen und Gegendarstellungen, aber keine tatsächlichen Beweise für das Ereignis, keine sichtbaren Verletzungen und keine Zeugen.
Der Prozess. Der Staatsanwalt, Hansjörg Mayr, beschrieb die angeblich begangene Tat: "Am sonnigen 13. August 2023 erlebte Herr K. einige Minuten Schrecken, die für ihn wie ein Ewigkeit wirkten." Er fühlte sich bedroht, als plötzlich ein Ruderboot auf ihn zukam. Er versuchte, das Boot zu vermeiden, aber es kam immer näher.
Dann sprang einer der Männer aus dem Boot und rief dem Ruderer zu, "Hitz ihn, hitz ihn!"
Herr K. erzählte seine Erfahrung, indem er erklärte, dass er unter Wasser gedrückt wurde und nahezu den Tod erlebte. Er schluckte Wasser, als er versuchte, das Boot wegzudrücken, und verletzte dabei seinen rechten Schienbein. Mit unermesslicher Determination schwamm er für 800 Meter bis zum Ufer und rief die Polizei an.
Am Montag trafen sich drei Männer - die beiden Angeklagten und der Opfer - zum Prozess.
Ablehnung der Verantwortung
Trotz der Anklage zeigten die beiden Angeklagten keinerlei Reue oder Schuldgefühl. Martin M. sagte: "Ich gebe keinerlei Teilschuld zu." Manuel B. widersprach diesem, indem er sagte: "Ich habe den Schwimmer erst gesehen, als Martin ins Wasser sprang und rief, 'Nicht treffen Sie ihn, nicht treffen Sie ihn!'"
Ihre Anwälte behaupteten, dass das Ruderboot nicht in der Lage war, die bewegungsarmen Bewegungen der Anklage zu vollführen. Die Angeklagten beschuldigten ihren Opfer, sich mit Beleidigungen wie "Arschlöcher" zu richten, und behaupteten auch, dass Herr K. sich selbst verletzte, als er aus dem Wasser schwamm.
Der einzige Geständnis, das Martin M. machte, war: "Ich musste an meinem Akzent lachen." Manuel B. fügte hinzu: "Wir wollten die gegenseitigen Beleidigungen mit einem Bier beenden und ihm sogar einen Ritt auf unserem Boot anbieten."
Der Richter bemerkte mehrere Widersprüche in den Zeugenaussagen der Angeklagten. Wenn sie verurteilt worden wären, konnten sie bis zu zehn Jahre Haft antreten. In Innsbruck wurden sie jedoch freigesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
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Quelle: symclub.org