Knallharte Ballermann-Gesetzgebung - Malle verbietet den offenen Konsum von Alkohol!
Wenn Sie mit einer unverschlossenen Dose Bier erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1500 Euro rechnen.
Früher waren nur Trinkgelage von Gruppen im Freien verboten. Die jüngste Verschärfung hat zu einem vollständigen Verbot des Alkoholkonsums in öffentlichen Räumen geführt.
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Quelle: symclub.org