Kultur

Kleingartenleiter von Pächter ermordet

Thomas S., Vorstandsmitglied des Kleingartenvereins "Am Trützsch", wird die Ereignisse vom 28. Juli 2023 nicht so schnell vergessen: Er wurde von einem Pächter, Justino T., der heute 60 Jahre alt ist, angegriffen und gewürgt. Der Mann erhob auch Vorwürfe gegen den Gartenleiter, was zu einem...

SymClub
23. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
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Der Kleingärtner Thomas S. (45) wurde von einem seiner Pächter angegriffen
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Intensivierung an der Barriere - Kleingartenleiter von Pächter ermordet

Ein Gartenparadies hat sich auf schockierende Weise in einen Tatort verwandelt! Nach Angaben eines Anwohners wurde er von einem der Pächter dringend angerufen, doch als er im Garten ankam, reagierte der Mann nicht auf seine Anrufe. Der 45-Jährige behauptete, der Pächter habe ihn in der Laube plötzlich am Hals gepackt, so dass ihm schwarz vor Augen wurde und er in die Knie ging.

Bei dem Versuch zu fliehen, wurde Thomas S. (60) von dem mutmaßlichen Angreifer, der auch eine Axt in der Hand hielt, zur Rede gestellt. Thomas S. weigerte sich jedoch, die Anschuldigungen zu akzeptieren und behauptete, dass er seit 23 Jahren Eigentümer seines Gartens sei. Er glaubte, dass es einen Grund für den Streit gab; bei einem Besuch drei Tage zuvor war das Vorstandsmitglied dabei beobachtet worden, wie es etwas einsteckte, und kurz darauf war das Handy des Bewohners verschwunden.

Der Kleingartenverein

Das Vorstandsmitglied Thomas S. bestreitet vehement den Diebstahl des Handys. "Warum sollte ich ein Handy stehlen?" Stattdessen erstattete er Anzeige. Nachdem Justino T. aus dem Verein ausgeschlossen wurde und seinen Garten verlor, beschloss Thomas S. aufgrund der Eskalation ebenfalls, seinen Garten aufzugeben.

Der Angeklagte Justino T. (60) beschuldigte den Leiter der Kleingartenanlage des Diebstahls

Dem Gericht blieb nichts anderes übrig, als das Verfahren gegen den Gartenpächter mangels stichhaltiger Beweise einzustellen. "Wir konnten die Vorwürfe bezüglich des Telefons nicht beweisen", sagte Richter Arndt Fiedler (61). Die Spuren am Hals des Opfers deuteten nicht auf schwere Verletzungen hin, und da Thomas S. nicht vorbestraft war, wurde seine Schuld als gering eingestuft.

In der Kleingartenanlage

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Quelle: symclub.org

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