Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Verfassung. - Juristischer Rückschlag für die AfD
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Anfang dieser Woche eine Entscheidung getroffen, die sich für die rechtspopulistische Partei im anstehenden Europawahlkampf als erhebliche Belastung erweisen könnte.
In einer früheren Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln bestätigt, dass die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als mutmaßliche Rechtsextremisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angemessen war.
In der Berufungsinstanz versuchten die Juristen der AfD mit zahlreichen Einsprüchen und Verfahrensmanövern vor dem Verwaltungsgericht Münster, das Verfahren zu verzögern und zu entgleisen.
Angesichts der möglichen Folgen ist es nicht verwunderlich, dass die Partei versuchte, das Verfahren zu stören: Sollte das Urteil der ersten Instanz bestätigt werden, würde die AfD in einem nächsten Schritt als "bestimmte extremistische Bewegung" eingestuft werden. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass der Verfassungsschutz seit einiger Zeit an einem Folgebericht arbeitet, der sich mit den Verbindungen der Partei zu Russland befasst.
Hat die AfD eine Beschwerde eingereicht?
Laut Süddeutscher Zeitung heißt es in einer internen E-Mail, dass die zu erwartenden "Erwägungen" des Gerichts in Münster in dem neuen Bericht "so weit wie möglich berücksichtigt" werden sollen. Das deutet darauf hin, dass der Verfassungsschutz die Verhandlung vor dem OVG abwartet, um zeitnah reagieren zu können.
Der letzte Schlag für die AfD? Sie kann gegen das Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Allerdings wird das Urteil aus Münster nur auf Rechtsfehler überprüft, neue Beweisanträge können nicht gestellt werden.
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Quelle: symclub.org