Für das Zeigen einer Nazi-Parole wird eine Geldstrafe von 13.000 Euro verhängt. - Höcke ficht Gerichtsentscheidung an
Eine Woche nach der Urteilsverkündung am 21. Mai ist die Rechtskraft des Urteils der 5. Strafkammer des Landgerichts Halle (Sachsen-Anhalt) gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke möglicherweise hinfällig. Denn der Antrag ist am 15. Mai bei der Geschäftsstelle des Landgerichts eingegangen, wie Gerichtssprecherin Dr. Adina Kessler-Jensch bestätigt.
Die Verteidiger von Höcke werden danach Zeit haben, ihren Antrag zu begründen. Zunächst muss die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Jan Stengel (62) ein schriftliches Urteil fällen. Erst dann können Höckes Anwälte ihre Berufung beim Gericht einreichen.
Höcke war am Dienstag wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Strafgericht zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Außerdem müsste er die Kosten des gesamten Verfahrens tragen, wenn dieses Urteil Bestand hat, was ihm auch eine Vorstrafe einbringen würde.
Wird Berufung eingelegt, wird das gesamte Verfahren nicht von einem anderen Gericht wieder aufgenommen, und auch die Umstände der Straftat werden nicht neu bewertet. Das Urteil wird nur auf Rechtsfehler hin überprüft. Daher ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe für die Überprüfung zuständig, wenn die Entscheidung von einem Landgericht stammt.
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Quelle: symclub.org