Gesellschaft

Haftstrafe für Bankmitbegründer wegen Cum-Ex-Steuerbetrugs

Die juristische Aufarbeitung des milliardenschweren Cum-Ex-Steuerbetrugs nimmt Fahrt auf. Soeben hat das Landgericht Bonn sein achtes Urteil gefällt. Weitere Entscheidungen stehen kurz bevor.

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2. Mai 2024
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Das Eingangsportal des Landgerichts Bonn.
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Urteile von Gerichten - Haftstrafe für Bankmitbegründer wegen Cum-Ex-Steuerbetrugs

In der Hamburger Varengold Bank ist ein Gründungsmitglied wegen seiner Rolle bei betrügerischen Cum-Ex-Aktiengeschäften zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil fällte das Landgericht Bonn am Dienstag (Aktenzeichen 65 KLs 1/23) wegen schwerer Steuerhinterziehung. Das Gericht blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und vier Monaten.

Das 50-jährige Ex-Vorstandsmitglied der Bank und Investmentgesellschaft war in vier Cum-Ex-Fälle von Herbst 2009 bis 2011 verwickelt, bei denen Finanzakteure rund 93 Millionen Euro erstattet oder gutgeschrieben bekommen wollten, obwohl sie ihre Steuern nicht gezahlt hatten. Laut Gerichtsurteil muss der Angeklagte 1,5 Millionen Euro einbüßen - diese Summe entspricht dem persönlichen Gewinn, den er aus den Cum-Ex-Geschäften erzielt hat.

Es handelt sich um die achte Cum-Ex-Verurteilung vor dem Landgericht Bonn - das erste Urteil stammt aus dem Jahr 2020 (und wurde 2021 vom Bundesgerichtshof bestätigt). Seitdem gilt Cum-Ex weithin als Straftatbestand und nicht mehr nur als dreiste Abzocke. Mit diesem verworrenen Geschäftsmodell, das von 2006 bis 2011 florierte, wurden der deutsche Staat und die Allgemeinheit um Milliarden von Euro betrogen. Die Ermittlungen und Gerichtsverfahren zu diesen Fällen werden voraussichtlich noch jahrelang andauern.

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Quelle: www.stern.de

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