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Gericht verbietet farbenfrohe Statue auf dem Friedhof.

Im Tod sind alle gleich, aber Ricardo Schott (RIP 25) ist eine Ausnahme.

SymClub
15. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
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Mit einer Höhe von 1,55 Metern überragt Ricardo Schott (✝︎25) den Friedhof Wallhausen
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Der Grabstein muss entfernt werden. - Gericht verbietet farbenfrohe Statue auf dem Friedhof.

In Wallhausen, einer Kleinstadt mit 3500 Einwohnern, gibt es seit drei Jahren einen Streit zwischen der Stadtverwaltung und den Eltern von Ricardo. Hartmut und Theodora Schott beschlossen, eine große orangefarbene Statue ihres verstorbenen Sohnes Ricardo zu schaffen und sie auf seinem Grab auf dem Friedhof aufzustellen. Dies führte jedoch zu einer Kontroverse.

Die Statue wurde von den Anwohnern als zu groß, zu bunt und zu knallig empfunden. Der Stadtrat schaltete sich ein und ordnete die Entfernung der Statue an, da sie doppelt so hoch wie zulässig war und die Farbe "Signalorange" nie genehmigt worden war. Der Stadtrat argumentierte, dass die Statue die Würde des Friedhofs verletze.

Die anderen ruhen sich aus, Ricardo läuft

Trotz der Anordnung des Stadtrats bleibt die Statue dort, wo sie im November 2021 aufgestellt wurde. Die Eltern zogen vor das Verwaltungsgericht und versuchten, die Entscheidung zu kippen. Sie behaupteten, sie würden kalt und unsensibel behandelt, und die Statue helfe ihnen bei der Bewältigung ihrer Trauer. Es scheint, dass die Akzeptanz individueller Grabgestaltung in Wallhausen noch nicht ganz erreicht ist.

Rentnerin Heike S. (73) lehnt die Statue ab:

Doch das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden: Die Statue muss weg! Das Gericht begründete dies damit, dass ein Friedhof nicht nur eine Ansammlung von Einzelgräbern ist, sondern eine gemeinsame Ruhestätte für viele Menschen. Während die individuelle Grabgestaltung ihre Grenzen hat, wird das ungestörte Gedenken an die Verstorbenen auch durch aufdringliche, aufsehenerregende oder objektiv anstößige Markierungen verhindert. Die Statue von Ricardo verstößt gegen die Friedhofsordnung und das Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg.

Hartmut und Theodora Schott, zusammen mit ihrem verstorbenen Sohn

Den Eltern wurde nicht gestattet, Widerspruch einzulegen. Sie haben jedoch jetzt beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Berufung eingelegt und eine Verhandlung des Falles beantragt.

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Quelle: symclub.org

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