Frankenthal: Stadt der Legenden - Gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegte Berufung und Haftbeschwerde
Gegen die vom Landgericht Frankenthal verhängte zehnjährige Haftstrafe wegen Mordes sowie weiterer Delikte hat die Verteidigung des Angeklagten Berufung und Haftbeschwerde eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung des Richters vom 22. April, die eine Jugendstrafe und die Beibehaltung der Sicherungsverwahrung vorsah, ist damit noch nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten, einem 21-jährigen Mann, wird vorgeworfen, im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen ein 17-jähriges Mädchen vergewaltigt und erwürgt zu haben. Nach der teilweisen Aufhebung des ersten Urteils wurde ein nichtöffentliches Wiederaufnahmeverfahren durchgeführt, in dem das Gericht zu dem Schluss kam, dass der Angeklagte des Mordes in Verbindung mit einer Vergewaltigung mit Todesfolge und des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei verschiedenen Fällen schuldig ist. Außerdem ordnete das Gericht an, dass er in Sicherungsverwahrung genommen wird, was bedeutet, dass er nach Beendigung seiner Strafe nicht aus einer sozialtherapeutischen Einrichtung entlassen wird.
Am Mittag desselben Tages gab das Gericht bekannt, dass der Berufung des Angeklagten nicht stattgegeben wird. Die Entscheidung bleibt in Kraft. Der Fall wird nun zur endgültigen Entscheidung über die Berufung an das Oberlandesgericht weitergeleitet.
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Quelle: www.stern.de