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Entführung und Vergewaltigung: Einleitung des Gerichtsverfahrens

Ein 27-jähriger Mann muss sich ab Dienstag vor dem Kieler Landgericht wegen Entführung, mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten. Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.

SymClub
2. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
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Medienvertreter fotografieren und filmen den Angeklagten (5.v.l.) im Gerichtssaal des Kieler...
Medienvertreter fotografieren und filmen den Angeklagten (5.v.l.) im Gerichtssaal des Kieler Landgerichts zu Beginn des Prozesses wegen schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung.

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Verfahren oder Methoden - Entführung und Vergewaltigung: Einleitung des Gerichtsverfahrens

Ein schwarz gekleideter Mann betritt den Gerichtssaal, sein Gesicht hinter einer Aktenmappe verborgen, während Fotografen und Kameras anwesend sind. Später sitzt er während der Verhandlung schweigend neben seinem Anwalt. Er ist angeklagt wegen Geiselnahme, Vergewaltigung zweier Frauen, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft erhebt 11 Anklagepunkte gegen ihn.

Der mutmaßliche Vorfall ereignete sich im September 2023. Dem Mann wird vorgeworfen, eine 29-jährige Frau aus Rendsburg entführt und auf einem Gelände in Kiel-Holtenau als Geisel festgehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Vergewaltigung und Körperverletzung während der Geiselnahme vor. Nach einer gründlichen Durchsuchung durch Spezialkräfte der Polizei wurde die Frau in einem verlassenen Hangargebäude des ehemaligen Marinefliegergeschwaders 5 in Holtenau gefunden. Der Angeklagte befindet sich seit dem 13. September 2023 in Untersuchungshaft.

Am ersten Prozesstag mussten sich Richter Stephan Worpenberg und die Strafkammer mit der Frage auseinandersetzen, ob die Verhandlung öffentlich sein sollte. Verteidiger Urs-Erdmann Pause forderte den Ausschluss der Öffentlichkeit, da es in der Hauptverhandlung um schwere Sexualstraftaten gehe. Traumatisierte Opfer bräuchten Schutz, sagte er. Er schlägt vor, diesem Schutzbedürfnis Vorrang vor der Information der Öffentlichkeit einzuräumen. Nach kurzer Beratung stimmte das Gericht dem zu und entschied, dass eine öffentliche Diskussion über die Sexualdelikte die geschützten Interessen des Opfers verletzen würde. Allerdings wurden nur Teile der Anklageschrift öffentlich verlesen, während der Rest der Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.

Während der Verlesung der Anklageschrift durch Oberstaatsanwalt Michael Bimler wurden die Zuhörer gebeten, den Saal zu verlassen, als die Sexualdelikte erörtert wurden. Die Öffentlichkeit bekam einen Einblick in die grausamen Taten, die der Angeklagte begangen haben soll, darunter die Erniedrigung seines Opfers, die Bedrohung mit einem Messer, die Verursachung von Körperverletzungen und verschiedene Schläge.

Am 12. September soll der Angeklagte die MFG-5-Einrichtung verlassen haben, um Essen zu holen. In diesem Moment verbarrikadierte sich die 29-jährige Frau in einem Container und setzte einen Notruf ab, so dass die Polizei die Frau ausfindig machen und befreien konnte. Der Fall erregte im September 2023 große Aufmerksamkeit, nicht nur bei der Polizei, sondern auch im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.

Der Prozess wird am 2. Mai in einer nichtöffentlichen Sitzung fortgesetzt. Insgesamt sind 10 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte möglicherweise am 5. Juli gefällt werden.

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Quelle: www.stern.de

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