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Eine Mutter soll für 150 Euro Kinderpornografie an ihre 5-jährige Tochter verkauft haben.

Da sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte, fasste eine Mutter einen abscheulichen Plan. Sie stellte Kinderpornos mit ihrer fünfjährigen Tochter her und verkaufte sie. Iris S. (39) wurde vom Landgericht Wuppertal zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

SymClub
30. Mai 2024
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Iris S. (39) wurde jetzt zu vier Jahren Gefängnis verurteilt
Iris S. (39) wurde jetzt zu vier Jahren Gefängnis verurteilt

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Vier Jahre im Gefängnis! - Eine Mutter soll für 150 Euro Kinderpornografie an ihre 5-jährige Tochter verkauft haben.

Eine Mutter hatte zuvor gestanden, um ihre Tochter vor Gericht zu entlasten.

Schockierende Fotos in Berlin gegen Bargeld gekauft

Eine Frau namens Iris S. erhielt etwa 150 Euro von einem Bekannten aus Berlin für ein Video und fünf Bilder. Der Gerichtshof glaubt jedoch, dass es weitere Bilddateien gegeben hat. Iris S. war entsetzt, da eine Untersuchung gegen den Berliner laufen sollte. Die Kinderpornografie-Materialien wurden in seinem Haus gefunden.

Die Bilder zeigten die Tochter in Pulloverhosen, während das Video sie zeigte, während sie teilweise bekleidet urinierte. Im Gerichtsprozess gab die Frau an, dass sie zufällig in die Situation geraten war. Sie lernte den Berliner über eine soziale Plattform kennen. Der Berliner war auch über ihre drei Kinder informiert.

Als ihre finanziellen Probleme zunahmen, suchte sie nach finanzieller Unterstützung bei dem Bekannten. Zuerst half er ohne etwas von ihr zurückzufordern. Dann forderte er Bilder ihrer Tochter. Wenn sie ablehnte, drohte er, sie an das Kinderhilfswerk auszusprechen. Sie sollte sich fürchtet haben, ihre Kinder zu verlieren, da sie vorher schon mit dem Dienst zu tun hatte.

Jetzt hat sie dies durch ihre Handlungen erreicht. Ihr achtjähriges Mädchen und ihr Sohn befinden sich in einem Pflegeheim. Ihre älteste Tochter lebt schon lange bei ihrem Vater.

Der Richter erwähnte, dass das Kind, wie alle anderen Angaben zufolge, keinerlei psychologische Schäden aufgrund ihrer Mutterhandlungen aufwies. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinter dieser Tür wohnte die Mutter mit ihrer Tochter und einem Sohn. Ihre älteste Tochter lebt bei ihrem Vater

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