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Ein Vater-Sohn-Paar zahlt die erforderlichen Zollgebühren.

Ein Vater-Sohn-Paar reiste unerwartet mit seiner "Ente" (einem Kleinflugzeug) von Nordafrika nach Deutschland und musste aufgrund einer aufenthaltsrechtlichen Problematik den bayerischen Zoll bezahlen.

SymClub
15. Mai 2024
1 Minute Lesedauer
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Ein Vater-Sohn-Duo reiste mit seiner "Ente" von Nordafrika nach Deutschland und musste wegen eines Wohnsitzproblems bayerischen Zoll bezahlen

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Aufgrund der Anwesenheit einer Ente,... - Ein Vater-Sohn-Paar zahlt die erforderlichen Zollgebühren.

Wussten Sie, dass so etwas passiert? Der Zoll entdeckte ein Auto mit tunesischem Kennzeichen. Da der Besitzer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, musste er Steuern und Bußgelder zahlen.

Die Behörden entdeckten zwei Männer im Alter von 69 und 30 Jahren, die von Tunesien über Italien nach Deutschland reisten, mit dem Ziel, Berlin zu erreichen - das meldete das Hauptzollamt an einem Mittwoch. Auf der Autobahn 96 bei Sigmarszell (Landkreis Lindau) fiel den Zollbeamten das tunesische Kennzeichen auf, woraufhin eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt wurde.

Da der Vater seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, musste der Oldtimer aus Tunesien bei seiner Ankunft in der EU verzollt werden. Bei der Kontrolle wurden dem Paar insgesamt 245 Euro an Einfuhrumsatzsteuer in Rechnung gestellt. Zusätzlich erhielten sie ein Bußgeld in Höhe von 245 Euro. Sie bekamen grünes Licht für die Weiterreise mit ihrem 29 PS starken Oldtimer.

Der Sprecher des Zollamtes erklärte, dass diese Regelung gilt, wenn der Lebensmittelpunkt einer Person in Deutschland liegt - was bei den beiden Männern der Fall war. Hätten sie Deutschland oder die EU nur für einen Urlaub besucht, müssten sie keine Abgaben zahlen.

Der 69-Jährige muss nun innerhalb der nächsten sechs Monate das Fahrzeug des 34-Jährigen ummelden.

(Credits: https://www.br.de/stuttgart/stuttgart/region/region-unternehmen/69-jahre-ueberfahren-mit-tunesischer-ps-ID-100.html)

Die Polizei hielt die Ente an

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Quelle: symclub.org

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