Entscheidung im Fall eines Giftmordes - Ein Mann gab einer Frau Eisenhut in den Joghurt.
Die Richterin Uda Schmidt erklärte: "Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte die Vergiftung seiner Frau seit März 2023 geplant und vorbereitet hat." Sie führte weiter aus: "Sie haben Ihre Frau heimtückisch mit der tödlichsten Giftpflanze Mitteleuropas ermordet."
Andreas P. (57) wies alle Vorwürfe immer wieder zurück, doch das änderte nichts am Ergebnis. Er wird den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.
Die Begründung: Andrea L. (61), die mitangeklagte Geliebte, soll Andreas P. unter Druck gesetzt haben, entweder seine Frau zu verlassen oder Marlen P. ihre geheime sexuelle Beziehung zu offenbaren.
Anstatt sich für eine der beiden Möglichkeiten zu entscheiden, soll Andreas P. Marlen P. Eisenhut in den Joghurt gemischt haben.
Als ein Notarzt Marlen P. am 30. April 2023 ins Krankenhaus einlieferte, gingen die Ärzte von einem Herzinfarkt aus und vermerkten "Herzinfarkt" als Todesursache auf dem Totenschein.
Fünf Monate später waren die Handschellen jedoch geschlossen: Nachdem sich die Mitangeklagte einer Freundin anvertraut hatte, dass ihr Liebhaber sie mit Gift töten wollte, informierte sie die Polizei.
Entscheidende Beweise: Chatverlauf
Der Chatverlauf war belastend für das angeklagte Paar. Der Richter sagte den Angeklagten: "Als die Polizei vor ihrer Tür stand, haben sie alles gelöscht und ihrem Geliebten diskret eine Warnmeldung geschickt." Auch Andrea L. löschte alle Chatverläufe.
Dennoch konnten die Experten der Datenforensik die Nachrichten wiederherstellen.
An dem Tag, an dem Marlen P. krank wurde, schrieb die Nebenbuhlerin ihrem Geliebten: "Guten Morgen, das ist deine letzte Chance ...", woraufhin Andreas P. antwortete: "Sie ist im Bad und übergibt sich, ihr Mund ist taub und ihre Beine kribbeln, sie hat es heute Morgen gegessen."
Vier Sachverständige kamen einstimmig zu dem Schluss, dass die Umstände des Todes von Marlen P. deutliche Anzeichen einer Acetonin-Vergiftung aufwiesen.
Der Geliebten droht eine 30-monatige Haftstrafe wegen Nötigung und Verheimlichung einer Straftat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: symclub.org