Gesellschaft

Ein Gericht der Vereinten Nationen weist die Vorwürfe gegen Deutschland zurück.

Der Konflikt in Gaza erstreckt sich auch auf juristische Auseinandersetzungen. Deutschland wird von Nicaragua wegen Beihilfe zum Völkermord aufgrund von Waffenlieferungen an Israel angeklagt. Die internationale Rechtsgemeinschaft hat jedoch eine andere Sichtweise.

SymClub
2. Mai 2024
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Pro-palästinensische (l) und pro-israelische Demonstranten (r) protestieren vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag (Archivbild).

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Klage wegen Massenmordes - Ein Gericht der Vereinten Nationen weist die Vorwürfe gegen Deutschland zurück.

Im Völkermordprozess gegen Deutschland hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag einen Eilantrag Nicaraguas abgelehnt. Das Gericht erklärte, Deutschland müsse die Waffenexporte nach Israel nicht einstellen, wie die Richter am Dienstag entschieden. Die Richter betonten, sie hätten keine Gründe gefunden, die von Nicaragua geforderten Sofortmaßnahmen gegen Deutschland zu verhängen.

Dennoch folgten die Richter nicht dem Antrag Deutschlands, die gesamte Klage Nicaraguas gegen Deutschland abzuweisen. Sie urteilten lediglich über den Eilantrag Nicaraguas, der sofortige Maßnahmen gegen Deutschland forderte. Der Hauptprozess könnte sich noch über Jahre hinziehen. Ihr Urteil ist rechtskräftig.

Vertreter des deutschen Rechts lobten die Entscheidung. Tania von Uslar-Gleichen, die Leiterin der deutschen Delegation, sagte: "Wir sind froh, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen konnten."

Nicaragua hatte gegen Deutschland eine Klage wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen eingereicht und gleichzeitig einen Eilantrag gestellt, in dem Deutschland aufgefordert wurde, die Waffenlieferungen zu stoppen. Nicaragua beanstandete das Vorgehen Deutschlands, da es der Meinung war, dass deutsche Waffenlieferungen an Israel den Völkermord im Gazastreifen erleichtern könnten. Deutschland wies diese Anschuldigung als unbegründet zurück.

Israel: Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung

Dies ist die zweite Völkermord-Klage im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt, die dem Gerichtshof vorgelegt wurde. Am Ende des Jahres 2023 reichte Südafrika eine Klage gegen Israel ein und forderte einen sofortigen Waffenstillstand. Die Richter lehnten dies ab, rügten aber, dass Israel nicht genug getan habe, um einen Völkermord zu verhindern. Israel hat den Vorwurf des Völkermords stets bestritten. Nach den Massakern durch die Hamas und andere extreme palästinensische Organisationen am 7. Oktober 2023 berief sich Israel auf das Recht auf Selbstverteidigung.

Nicaragua gab an, dass Deutschland im vergangenen Jahr Waffenlieferungen im Wert von 326,5 Millionen Euro an Israel bewilligt hat, zehnmal mehr als im Jahr zuvor. Allerdings, so die Richter, habe Deutschland überzeugend dargelegt, dass es sich dabei zu 98% um allgemeine Waffen wie Helme oder Schutzausrüstungen und nicht um Kriegswaffen handele. Das Gericht wies auch den Vorwurf zurück, Deutschland habe die Hilfe für das Palästinensische Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) im Gazastreifen aufgeschoben und damit gegen humanitäres Recht verstoßen.

Das mittelamerikanische Land, das wegen Menschenrechtsverletzungen international unter Beobachtung steht, berief sich auf die Völkermordkonvention von 1948. Dieser Vertrag fordert die Unterzeichnerstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Völkermord zu minimieren. Drittländer können andere Länder zur Verantwortung ziehen.

Maradiaga: Ein Schlag für Präsident Ortega

Bei den Massakern am 7. Oktober wurden im Gazastreifen etwa 1.200 Menschen getötet und über 250 als Geiseln genommen. Nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörden wurden bei den anschließenden israelischen Angriffen rund 34.500 Menschen getötet.

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Quelle: www.stern.de

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