Aus der Feder des Geschäftsmannes stammt "Arschloch". - Ein AfD-Politiker wurde beleidigt und später freigesprochen.
Im Frühjahr 2023 lud der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (57) von der AfD ein Posting über COVID-19-Impfstoff-Booster hoch. Diese Auffrischungsimpfstoffe waren das Hauptthema in dem Beitrag. Der Beitrag wurde von einer Karikatur begleitet, die Gesundheitsminister Karl Lauterbach (61) von der SPD als Totenkopf darstellte. Brandner erkundigte sich nach der möglichen Notwendigkeit der nächsten Auffrischungsimpfung und bezog sich dabei insbesondere auf "die Impfgegner & Corona-Hysteriker".
Ein User namens Patrick W. (aus Starnberg) kommentierte Brandners Beitrag unter einem Pseudonym und schrieb das Wort "Arschloch". Ein halbes Jahr später erhielt Patrick W. einen Brief vom Amtsgericht, in dem es hieß: "Sie (...) haben den Geschädigten mit dem Wort 'Arschloch' beleidigt, um Ihre Verachtung auszudrücken." Patrick W. wurde zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.
Berufung führt nach 15 Minuten zum Freispruch
Er legte Einspruch ein und der Fall kam letzte Woche vor Gericht. Die Verhandlung dauerte nur 15 Minuten und endete mit einem Freispruch aufgrund eines Formfehlers. Die Anklage war nur per E-Mail eingereicht worden; nach dem Gesetz ist eine solche Klage unzulässig.
Patrick W. kommentierte: "Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Ich habe die Bemerkung gemacht. Ich konnte aber nicht mit Sicherheit wissen, dass sich Herr Brandner dadurch beleidigt fühlt".
Sein Verteidiger, Alexander Betz, bemerkte: "Es ist erstaunlich, dass ein kompetenter Anwalt einen solchen Fehler machen kann. Aber selbst wenn der Strafantrag korrekt gestellt worden wäre, hätte es meiner Meinung nach einen Freispruch gegeben. Das 'Arschloch' in dem Kommentar hätte genauso gut an Herrn Lauterbach und nicht an Herrn Brandner gerichtet sein können."
Außerdem erwähnte er: "Wer Beleidigungen ausstoßen kann wie Herr Brandner, sollte auch damit rechnen, dass er sie einstecken muss."
Hohe Geldstrafe für einen ehemaligen Richter
Unterdessen endete ein anderer Fall mit einer hohen Strafe. Der ehemalige Richter Werner Heinrich (79) wurde vom Amtsgericht Reutlingen zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro (60 Tagessätze) verurteilt, weil er beleidigende Texte über Wirtschaftsminister Robert Habeck (54) auf Facebook geteilt hatte. In dem Text wurde Habeck als "Idiot" bezeichnet und mit "Hundekot" verglichen. Außerdem wurde in dem Text vorgeschlagen, dass er sich "verpissen" solle.
Das Gericht verhängte die harte Strafe gegen den begeisterten Kritiker von Habeck.
(Dies ist eine Paraphrase des angegebenen Textes)
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Quelle: symclub.org