Nicht beachtetes Verbotszeichen - Ein 63-jähriger Mann ist seit 35 Jahren ohne gültigen Führerschein Auto gefahren.
Der Polizei fiel ein 63-jähriger Autofahrer in Ceske Budejovice (Budweis), Tschechische Republik, auf, der an einem Sonntag um 9 Uhr morgens ein Überholverbotsschild missachtete. Als sie ihn ansprachen, drehte er sich um und versuchte zu fliehen, ohne die Aufforderung der Beamten zum Anhalten zu beachten. Schließlich gab er nach und hielt sein Fahrzeug an.
Es stellte sich heraus, dass der Mann, der ohne Führerschein gefahren war, dachte, die Polizisten hätten es auf ihn abgesehen. Um nicht erwischt zu werden, beschloss er zu fliehen.
Ihm drohen eine saftige Geldstrafe und ein mögliches Fahrverbot
Die Polizei überprüfte sein Geständnis anhand des Führerscheinregisters, das bestätigte, dass der Mann nie einen Führerschein besessen hatte. Das hat schwerwiegende Folgen: Der Fahrer ist möglicherweise seit über drei Jahrzehnten unterwegs, ohne eine Fahrprüfung abgelegt zu haben.
Die Beamten haben ihm daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen, und die Justizbehörden werden nun weitere Ermittlungen anstellen. Wenn er sich dafür entscheidet, den Führerschein erneut zu beantragen, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 3 000 €, und es kann bis zu drei Jahre dauern, bis er wieder legal fahren darf.
Hohe Bußgelder und Strafen bei Vergehen in Deutschland
In Deutschland hat das Fahren ohne Führerschein ebenso schwerwiegende Folgen. Straftäter müssen mit erheblichen Strafen rechnen, wie z. B. Haftstrafen, Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Letzteres hat eine Mindestdauer von sechs Monaten und eine Höchstdauer von fünf Jahren. In den extremsten Fällen kann das Gericht ein lebenslanges Fahrverbot verhängen.
Wenn Sie also keinen Führerschein haben, sollten Sie am besten ganz auf das Autofahren verzichten. Die damit verbundenen Risiken überwiegen die möglichen Vorteile.
Originaltext: https://www.focus.de/region/bayern/hochstrafe-fuhrer-ohne-fuehrerschein-3000-euro-strafte-polizei-erstattet-empfindliches-diebstahlsozentrum-nur-zwei-jahre-freiheit_id_36911021.html
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Quelle: symclub.org