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Ein 40-jähriger Mann wird zu einer Geldstrafe von 6.390 Euro verurteilt, um einer Haftstrafe zu entgehen.

Anstelle einer Haftstrafe beglich ein 40-Jähriger seine Schulden in Höhe von 6.390 Euro durch zwei getrennte Geldstrafen.

SymClub
10. Mai 2024
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Entlang des Rheins wohnt Weil. - Ein 40-jähriger Mann wird zu einer Geldstrafe von 6.390 Euro verurteilt, um einer Haftstrafe zu entgehen.

In der Nacht zum Donnerstag (24.05.09) hielten Zollbeamte einen deutschen Staatsangehörigen am Badischen Bahnhof in Basel an, als er aus Deutschland ausreisen wollte. Bei der weiteren Überprüfung stellten sie fest, dass der Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Er war wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden, von der er nur 4360 Euro bezahlen konnte. Außerdem schuldete er eine Geldstrafe von 1350 Euro wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Da er die restlichen Gebühren nicht selbst aufbringen konnte, zahlte ein Verwandter 6390 Euro für ihn an die Behörden. So konnte der Mann seine Reise zurück in die Schweiz fortsetzen.

Hinweis: Die Informationen in diesem Text stammen aus offiziellen Quellen und wurden mit Hilfe eines Informanten erstellt.

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Quelle: symclub.org

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