Debatte über LGBTQ-bezogene Flugblätter der föderalen Polizei. - Dürfen Polizeibeamte beim CSD keine Fragen zu zivilen Namen stellen?
☝️ Es hat sich herausgestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes Anweisungen erhalten haben, wie sie sich gegenüber den Teilnehmern der Veranstaltung in der Christopher Street verhalten sollen.
Auf dem Flugblatt steht: "Verwenden Sie dieselbe Sprache wie sie. Verwenden Sie die Namen und Pronomen, die sie für sich selbst bevorzugen" und "Erkundigen Sie sich niemals nach ihrem 'wahren' Namen (deadname). Der Name, mit dem sie sich vorstellen, ist ihr richtiger Name." (Anmerkung des Herausgebers: Deadname ist der frühere Name einer Trans-Person, der noch in ihrem Ausweis stehen kann und ihr rechtmäßiger Name ist).
Bedeutet dies, dass es Polizeibeamten nun verboten ist, bei dieser Veranstaltung nach offiziellen Namen zu fragen?
Robert Dvorak, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Hannover, erklärt: "Wir haben unseren Beamten diese Taschenkarten mitgegeben, damit sie respektvoll mit LGBTQ-Personen umgehen können. Sie dienen in erster Linie dazu, Situationen zu deeskalieren. Wenn wir jemandem begegnen, der Claudio heißt und es vorzieht, Claudia genannt zu werden, würden wir ihn im Gespräch mit Claudia ansprechen. Bei der Erfassung der persönlichen Daten achten wir jedoch auf den Namen, der auf dem Ausweis vermerkt ist und der der gesetzlich anerkannte Name ist.
Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion in NRW: "Dieser sogenannte 'Woke'-Trend schafft ein Sicherheitsproblem. Menschen müssen mit ihrem richtigen Namen und Geschlecht identifizierbar sein. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich unsere Gesellschaft auf diese Weise ausnutzen lässt. Das Gesetz gilt für alle, auch für die Strafverfolgungsbehörden."
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Quelle: symclub.org