Das Urteil wurde gefällt. - Duo vom Vorwurf der Kindesmisshandlung freigesprochen
Ein Ehepaar aus Mettlach ist vom Landgericht Saarbrücken vom Vorwurf der Misshandlung seiner Mündel freigesprochen worden. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft habe zuvor sogar einen Freispruch beantragt.
Das Ehepaar wurde "aus tatsächlichen Gründen" freigesprochen. Das bedeutet, dass nach Prüfung aller vorliegenden Beweise festgestellt wurde, dass die Straftaten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit begangen worden sind. Die Zeugenaussagen widersprachen sich gegenseitig.
Das Paar war angeklagt, vier ehemalige Pflegekinder gequält und missbraucht zu haben, die nach dem Tod ihrer leiblichen Mutter im Alter von sechs und sieben Jahren zu ihnen kamen. Der Mann wird außerdem beschuldigt, ein Mädchen sexuell missbraucht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, die Kinder seien körperlich misshandelt worden, unter anderem durch Schläge und Tritte der Pflegemutter. Außerdem wurden ihnen warme Mahlzeiten verweigert und sie durften ohne Erlaubnis nicht miteinander sprechen. Zur Bestrafung wurden sie gezwungen, stundenlang in Unterwäsche oder nackt draußen zu stehen, und sie mussten Katzenkot essen.
Die Frau (53) erklärte während des Prozesses, dass sie die Anschuldigungen gegen sie nicht glauben könne. Sie beteuerte, dass sie keinem ihrer Kinder, ob leiblich oder adoptiert, jemals etwas antun würde. Der Verteidiger argumentierte, dass die Anschuldigungen durch die Erfahrungen der Kinder mit ihrer leiblichen Mutter beeinflusst worden sein könnten.
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Quelle: www.stern.de