Technologie

Die vorgeschlagene Beschränkung für das Führen von Fahrzeugen durch Kiffer muss durchgesetzt werden.

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April legal. Die Verkehrsbehörde versucht, Regelungen für den Cannabiskonsum beim Führen von Fahrzeugen zu entwickeln.

SymClub
16. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
NachrichtenCannabisMarihuanaPolitik-InlandFührerscheinDrogenAlkohol
3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut werden bald erlaubt sein, ein Wert, der mit 0,2 Promille...
3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut werden bald erlaubt sein, ein Wert, der mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist

Achtung!

Begrenztes Angebot

Mehr erfahren

Das Cannabisgesetz regelt den Betrieb von Verkehrssignalen. - Die vorgeschlagene Beschränkung für das Führen von Fahrzeugen durch Kiffer muss durchgesetzt werden.

Die Bundesländer hatten das Cannabisgesetz im März scharf kritisiert und dem umstrittenen Vorhaben im Bundesrat nur zugestimmt, weil die Bundesregierung künftige Änderungen versprach. Die Linksparteien wollen in der Nacht zum Freitag im Bundestag darüber beraten - das Thema ist für 0.35 Uhr vorgesehen.

Das soll in Zukunft gelten

▶︎ Höhere Cannabis-Grenze

Die 0,5-Promille-Grenze gilt für das Fahren unter Alkoholeinfluss. Künftig wird ein ähnlicher Grenzwert für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr festgelegt. Er wird bei 3,5 Nanogramm liegen - dreimal so hoch wie der derzeitige Grenzwert. Dem Gesetzentwurf zufolge ist dieser Wert vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut.

Für Kiffer ist es jedoch schwierig zu erkennen, wann sie diesen Grenzwert überschreiten! Während ein Gelegenheitskiffer vielleicht schon nach zwölf Stunden wieder fahren kann, kann es bei regelmäßigen Kiffern bis zu drei Tage dauern. Außerdem variiert die Wirkung von Pflanze zu Pflanze. Die Konsumenten sollten also nicht versuchen, sich bis zum gesetzlichen Grenzwert zu kiffen. Gefährlich!

▶︎ Schärfere Strafen für Fahrverbote

Die Ampelpartei will die Strafen für Cannabiskonsum neu regeln. Wer mehr als 3,5 Nanogramm THC im Blut hat, dem drohen Geldstrafen von 500 bis 3000 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

▶︎ Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol

Die Ampelpartei will den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr verbieten. Hat ein Autofahrer Rest-Cannabis im Blut, aber keinen Alkohol, darf er weiter unter dem Grenzwert fahren. Wer aber zusätzlich zu Cannabis Alkohol konsumiert, dem drohen Bußgelder von 1000 bis 5000 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.

▶︎ Vorschriften für Fahranfänger

Ein Cannabisverbot wird für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren vorgeschlagen. Eine solche Regelung gibt es bereits für Alkohol. Wer als Fahranfänger mit THC im Blut erwischt wird, bekommt einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 250 Euro.

CDU-Politiker fordert ein Fahrverbot für Kiffer

Auch Rainer Wendt (67), Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, kritisiert die Anhebung des Grenzwertes. "Es ist zu befürchten, dass die Zahl der Verkehrsunfälle, die von Fahrern unter Drogeneinfluss verursacht werden, steigt", sagt Wendt. Die Autofahrer könnten ihren tatsächlichen THC-Gehalt nicht genau einschätzen, da die Reduzierung nicht "linear" sei.

Siegfried Brockmann (65), Geschäftsführer für Verkehrssicherheit und Unfallforschung bei der Björn Steiger Stiftung, stimmt dem zu. "Anders als beim Alkohol weiß der Verbraucher nicht, wie viel er konsumiert hat. Dieser Wert ist daher für den Konsumenten völlig bedeutungslos." Das Problem: Jede Cannabispflanze hat völlig unterschiedliche Wirkstoffgehalte.

Der Experte sieht in den vorgeschlagenen Änderungen ein besorgniserregendes Zeichen: "Mit dem neuen Wert signalisieren wir, dass es möglich ist, Gras zu rauchen und trotzdem ein Auto zu fahren. Jeder muss damit rechnen, dass er eine Straftat begeht."

Lesen Sie auch:

Quelle: symclub.org

Achtung!

Begrenztes Angebot

Mehr erfahren