Kultur

Die Regierung schränkt das Recht auf freie Meinungsäußerung ein.

In Deutschland jährt sich zum 75. Mal die Verabschiedung des Grundgesetzes. Professor Christoph Degenhart (74), Experte für Verfassungsrecht, fürchtet jedoch um die Zukunft eines wesentlichen Artikels: Artikel 5, der das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt.

SymClub
24. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
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Die Meinungsfreiheit ist durch Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes geschützt. Danach hat jeder...
Die Meinungsfreiheit ist durch Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes geschützt. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, u.a.

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Rechtswissenschaftler warnt. - Die Regierung schränkt das Recht auf freie Meinungsäußerung ein.

Warnt Degenhart: Ausgerechnet die Regierung schränkt die Meinungsfreiheit ein!

Eine Allensbach-Umfrage hat Anfang des Jahres ergeben, dass kaum die Hälfte der Deutschen behauptet, ihre politische Meinung frei äußern zu können. Ein ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof hat daraufhin einen Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung verfasst, in dem er eindringlich warnt: "Wenn sich in größeren Teilen der Gesellschaft die Vorstellung durchsetzt, dass Menschen auf bestimmte Meinungsräume beschränkt sind, könnte dies zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung werden." Mit anderen Worten: Wenn die Menschen denken, dass sie ihre Gedanken nicht frei äußern können, werden sie es einfach nicht tun - und damit die Redefreiheit behindern.

Einschränkung aus Angst vor sozialen Rückschlägen

Laut Degenhart vermeiden es die Menschen, unpopuläre Meinungen zu äußern, weil sie soziale Rückwirkungen fürchten. Er führt aus, dass "nur wenige mit 'populistischen' oder gar 'rechten' Ansichten identifiziert werden wollen". Dies könnte dazu führen, dass Menschen sich entscheiden, ihre Meinung nicht zu äußern - "und sei es nur, um dem Beifall von unliebsamen Seiten zu entgehen".

Artikel in den öffentlichen Medien verstärken diese Gefahr

Degenhart zeigt auch mit dem Finger auf die öffentlichen Medien. Er argumentiert, dass "führende Medien wie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und gelegentlich staatlich finanzierte Nichtregierungsorganisationen" diktieren, was gesellschaftlich akzeptabel zu sagen ist, insbesondere in Bereichen mit potenziellen gesellschaftlichen Konflikten.

Mit anderen Worten: Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu neigen, vor allem bei heiklen Themen einen einsamen Standpunkt zu vertreten, haben Einzelpersonen mit abweichenden Ansichten Bedenken, ihre eigene Sichtweise öffentlich zu artikulieren.

Professor Christoph Degenhart (74) ist emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und Medienrecht an der Universität Leipzig. Von 2010 bis 2020 war er Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof.

Schuld der Regierung nicht ausgeschlossen

In seinem F.A.Z.-Artikel wirft der Verfassungsrechtler Degenhart auch dem Staat selbst vor, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Meinungen dürften nicht "von oben herab" - also vom Staat an die Bürger - verordnet werden, so Degenhart. Stattdessen sollten sie "von unten nach oben" - also von den Bürgern zum Staat - geprägt werden. Dieser Grundsatz scheine jedoch "zunehmend missachtet" zu werden, wie "staatliche Publikationen und Internetportale" zeigten.

Scharf verurteilt Degenhart auch das umstrittene Demokratieförderungsgesetz der Ampelkoalition.

Obwohl das Gesetz darauf abzielt, zivilgesellschaftliche Initiativen zur Bekämpfung von Queer-Feindlichkeit finanziell zu unterstützen, stellt Degenhart klar, dass: "Das Gesetz ist ein Mittel, um Meinungen in eine bestimmte Richtung zu lenken und damit das Meinungsklima zu verschlechtern."

"Staatliche Förderung bedeutet Staatsnähe, fördert Abhängigkeiten und die Möglichkeit staatlicher Manipulation", so Degenhart abschließend. Er ist der Ansicht, dass eine staatliche Finanzierung "die Grundfreiheiten bedrohen und die allmähliche Erosion der Meinungsfreiheit verschärfen" könnte.

Warum? Weil die allgemeine Meinungsvielfalt eingeschränkt wird, wenn populär unterstützte Perspektiven gefördert werden.

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Quelle: symclub.org

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