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Die Regierung plant, Schnelllademöglichkeiten vorzuschreiben.

Ab dem 1. Januar 2028 müssen Tankstellen in Deutschland eine Schnellladestation für Elektrofahrzeuge vorhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor.

SymClub
22. Mai 2024
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Ihr E-Auto schnell aufladen? Das soll in Zukunft an allen Tankstellen in Deutschland möglich sein
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Tankstellen in Deutschland - Die Regierung plant, Schnelllademöglichkeiten vorzuschreiben.

Die Regierung will bis 2045 Klimaneutralität erreichen, wobei der Verkehr eine wichtige Rolle bei der Erreichung dieses Ziels spielt. Bis 2030 sollen 15 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sein. Allerdings ist die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos in diesem Jahr deutlich zurückgegangen, was vor allem an der unzureichenden Ladeinfrastruktur liegt. Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Problem bis 2028 zu beheben.

Vorgeschlagene Schnellladeinfrastruktur

► Unternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen bis zum 1. Januar 2028 mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt einrichten.

► Tankstellenbetreiber können für bis zu 50% ihrer Stationen von dieser Vorgabe abweichen. Wenn eine Schnellladestation beispielsweise 1000 Meter von einer Tankstelle entfernt eröffnet wird, ist dies akzeptabel.

► Bedingungen, die die Installation mehrerer Schnellladestationen pro Tankstelle erlauben, werden ebenfalls positiv bewertet.

Der Aufbau dieser Infrastruktur ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, der auf etwa eine halbe Milliarde Euro geschätzt wird. Der Entwurf des Verkehrsministeriums enthält eine Aufschlüsselung: "Die Wirtschaft wird mit zusätzlichen jährlichen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften in Höhe von etwa 8 Millionen Euro konfrontiert. Die Umsetzung wird einmalige Kosten von rund 432,1 Millionen Euro verursachen. Die Bürokratiekosten durch einmalige Informationspflichten belaufen sich auf ca. 1,3 Mio. Euro."

Bußgelder bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Bußgeldern führen. Im Entwurf heißt es dazu: "Um Verstöße wirksam zu ahnden, werden neue bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten eingeführt." Die genaue Höhe der Bußgelder wird in dem Entwurf nicht genannt.

Es ist unwahrscheinlich, dass große Tankstellenbetreiber die Schnellladepflicht nicht einhalten werden. Denn sie haben ein ureigenes Interesse daran, Elektroautofahrer an ihre Stationen zu locken.

Die Regierung ist jedoch offenbar nicht zufrieden mit der Reaktion der Mineralölindustrie. Laut dem Entwurf des Verkehrsministeriums wurde die Mineralölindustrie aufgefordert, schnellstmöglich Schnellladestationen zu installieren. Sie ist dieser Aufforderung trotz der verfügbaren Förderprogramme nicht nachgekommen und ist weit davon entfernt, eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Die Regierung übt nun Druck auf die Mineralölunternehmen aus.

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    Quelle: symclub.org

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