Der Richter entscheidet über die Bewährung des Betreffenden. - Die Lehrkraft zwingt dem Kind den Löffel in den Mund.
Zwischen September 2021 und Dezember 2022 missbrauchte Anna-Lena S. (37) in der Greußenheimer Kindertagesstätte "Seesternchen" Jungen und Mädchen im Alter von bis zu zwei Jahren. Ihre Chefin Stephanie N. wurde zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt, weil sie bei den Übergriffen ein Auge zugedrückt hatte.
Zu den Übergriffen kam es, weil beide Angeklagten in dieselbe stellvertretende Leiterin verliebt waren, Anna-Lena S.s Gefühle aber nicht erwidert wurden.
"Im Zeitraum von 2020 bis 2022 gab es kein Vertrauen und keine Zusammenarbeit unter den Kolleginnen und Kollegen in der Kita", so Richter Thomas Schuster. "Es wurde getratscht und gemobbt." Die Kinder in der Kita waren die Leidtragenden, was auch die großen Emotionen während des Prozesses erklärt. Schuster betonte: "Wenn wir unsere schutzlosen kleinen Kinder in Obhut geben, dann müssen wir ihnen vertrauen. Es geht um die elementarsten Ängste!"
Anna-Lena S. gab die Taten zu, rechtfertigte aber ihr hartes Vorgehen: "Temperamentvoll, falsche Reaktion", stellte ihr Verteidiger Hanjo Schrepfer klar. Laut Gericht wurden zwei Jungen so grob auf den Hintern geschlagen, dass sie selbst in den Windeln Schmerzen hatten.
- Ein Kind wurde von der Lehrerin in einen dunklen Raum gesperrt, und einem Jungen wurde beim Essen ein Löffel mit Gewalt in den Hals geschoben, so dass er sich übergeben musste.
- Im schlimmsten Fall wurde ein Junge in ein Kinderbettchen gesperrt, aus dem er bei einem Fluchtversuch auf den harten Boden stürzte.
"Gefährlich für so junge Kinder"
"Das ist lebensgefährlich für so kleine Kinder", sagte Richter Schuster. Als die Mutter ihr Kind abholen wollte, wurde sie darüber informiert, dass es gegen die Tischkante gestoßen war.
Obwohl sie Zeuge des Missbrauchs war, wurden die Verbrechen erst ein Jahr später angezeigt. Infolgedessen wurde Stephanie N. wegen Vernachlässigung angeklagt. "Die Kinder weinten, Anna-Lena tat ihnen weh, aber ich habe nichts weiter unternommen", erklärte sie während des Prozesses.
"Beide haben die hilflosesten und verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft missbraucht", stellte der Richter fest. Trotzdem entschied er, Anna-Lena S. kein Berufsverbot zu erteilen.
Ohne Geständnis hätte Anna-Lena S. eine Haftstrafe drohen können. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass sie kein Ungeheuer war. Sie verlor ihren Arbeitsplatz und würde wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, in der Region eine Anstellung zu finden. "Ich sehe keine Wiederholungsgefahr im Beruf der Kinderbetreuerin", sagte Thomas Schuster.
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Quelle: symclub.org