Technologie

Die Großmutter hat das Grundgesetz verfasst.

Oma Elisabeth (89) hatte ein besonderes Talent: Sie backte nicht nur leckeren Streuselkuchen und Bienenstich, sondern war auch maßgeblich an der Gestaltung der rechtlichen Grundlagen Deutschlands beteiligt. Als eine von nur vier Frauen war sie an der Ausarbeitung des Grundgesetzes beteiligt und...

SymClub
23. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
NachrichtenPolitik-Inland
Elisabeth Selbert im September 1955 mit ihrem Enkel Axel
Elisabeth Selbert im September 1955 mit ihrem Enkel Axel

Achtung!

Begrenztes Angebot

Mehr erfahren

Der 75. Jahrestag unserer Verfassung steht vor der Tür. - Die Großmutter hat das Grundgesetz verfasst.

Wenn Axel Selbert (72) an seine Großmutter zurückdenkt, sagt er stolz: "Erst als ein Lehrer sie einlud, in der Schule über ihre Arbeit im Parlamentarischen Rat zu sprechen, habe ich ihre Bedeutung richtig verstanden."

Am 1. September 1948 kamen 65 Personen, darunter 4 Frauen, in Bonn zusammen, um den Parlamentarischen Rat zu gründen. Etwa acht Monate nach seiner Gründung verabschiedeten sie den Text ihrer Gesetzgebung, darunter Elisabeth Selbert, mit 53 Ja-Stimmen. Selbert war damals Juristin und hatte an der Ausarbeitung der hessischen Verfassung mitgewirkt, als sie in den Rat gewählt wurde.

Aber es sind ihre Beiträge, die den entscheidenden Unterschied ausmachen. Ohne sie wäre unser Grundgesetz, insbesondere in seiner ursprünglichen Form, wahrscheinlich weniger gerecht und stärker auf Männer ausgerichtet gewesen. Selbert setzte sich für die folgende Aussage ein: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Das ist seit 1949 in Artikel 3 zweifellos der Fall.

Rechtsanwalt Axel Selbert in seinem Büro in Kassel. Er hat den Schreibtisch von seiner Großmutter Elisabeth geerbt. An ihm hat sie vor mehr als 75 Jahren an unserem Grundgesetz gearbeitet

Der Rat war zunächst von Männern dominiert und wollte eine mildere Formulierung aus der Weimarer Verfassung übernehmen: "Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." Doch ihre Wahl war radikaler, so Axel Selbert, Enkel der bahnbrechenden Frau.

Elisabeth erwähnte einmal: "Mein stolzester Moment war, als die Gleichberechtigung der Frauen anerkannt wurde."

Die Mütter des Grundgesetzes: Helene Wessel (1898-1969, Zentrumspartei-Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen), Helene Weber (1881-1962, CDU-Abgeordnete aus NRW), Friederike Nadig (1897-1970, SPD-Abgeordnete aus NRW) und Elisabeth Selbert (1896-1986, SPD-Abgeordnete aus Niedersachsen)

Sie kämpfte nicht nur für die Gleichberechtigung der Frau, sondern setzte sich auch für ein schreckliches Recht ein, das heute als selbstverständlich angesehen wird: "die Gleichstellung von unehelichen Kindern mit Kindern verheirateter Eltern in Artikel 6". Seit den entscheidenden Bemühungen seiner Großmutter im Jahr 1949 ist dieser Gedanke unbestreitbare Realität, wie Axel Selbert mitteilt.

Für diese außergewöhnliche Leistung wurde Selbert 1956 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Im Jahr 2013 produzierte die ARD einen Film über ihr Leben, in dem Iris Berben die Hauptrolle spielte.

Im Jahr 2013 verfilmte die ARD das Leben von Elisabeth Selbert und den drei anderen Müttern des Grundgesetzes. In den Hauptrollen Eleonore Weisgerber als Helene Wessel, Petra Welteroth als Helene Weber, Iris Berben als Elisabeth Selbert und Lena Stolze als Frieda Nadig (von links)

Axel Selbert, der den Anwaltsberuf seiner Großmutter teilt und ihn in ihrer Kanzlei in Kassel (Hessen) erlernt hat, verrät: "Ich wollte schon mit fünf Jahren Anwalt werden und habe das Recht von meiner Großmutter gelernt und praktiziert." Heute arbeitet er an dem Schreibtisch, an dem seine Großmutter 1949 das Grundgesetz geschrieben hat, geerbt von einem ehemaligen hochrangigen Wehrmachtsoffizier, dessen Schreibtisch vom US-Militär beschlagnahmt wurde.

Angesichts der siebeneinhalb Jahrzehnte, die seitdem vergangen sind, ist Axel Selbert der Meinung, dass das Grundgesetz, das die Grundrechte in den Artikeln 1 bis 17 umfasst, für die heutige politische Landschaft genauso relevant und grundlegend ist wie bei seiner ersten Abfassung im Jahr 1949. Auch wenn in den aktuellen Debatten Begriffe wie "Staatsraison" oder "Staatskultur" fallen, sind diese Argumente immer noch von den Grundrechten geprägt.

Am 23. Mai 1949 um Punkt 17.00 Uhr unterzeichnete Konrad Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rates in Bonn das Grundgesetz

Lesen Sie auch:

Quelle: symclub.org

Achtung!

Begrenztes Angebot

Mehr erfahren