27 Stunden lang auf der Flucht, jetzt festgenommen. - Die erschreckenden Akten eines unerbittlichen Sexualstraftäters.
Einem verurteilten Straftäter (63 Jahre alt) ist am Donnerstag die Flucht aus dem niedersächsischen Gefängnis Meppen gelungen. Der Flüchtige wurde am Freitagnachmittag in der Region Zwolle in den Niederlanden, etwa 90 Kilometer von seinem ursprünglichen Aufenthaltsort entfernt, festgenommen.
Es ist üblich, dass mindestens zwei Gefängniswärter Personen in Sicherungsverwahrung begleiten. In diesem Fall war jedoch aufgrund eines Geständnisses des niedersächsischen Justizministeriums nur ein Gefängnisseelsorger anwesend.
Ein Sprecher des Ministeriums zu dem Ausbruch: "Nach ersten Erkenntnissen soll der Inhaftierte gegen 14.15 Uhr den Besuch einer Bäckerei zum Anlass genommen haben, auf dem Weg zur Toilette durch den Hinterausgang des Geschäfts zu fliehen. Anschließende Fahndungsmaßnahmen der Leeraner Polizei verliefen ergebnislos."
Er wurde von einem Gefängnisseelsorger begleitet.
Die Identität des Mannes, der in Sicherungsverwahrung genommen werden sollte, weil er vom Gericht als potenzielle Bedrohung und Gefahr eingestuft wurde, aber von einem Seelsorger statt von Gefängniswärtern begleitet wurde, wird nicht bekannt gegeben.
Die Person ist 1,72 Meter groß, hat einen vorstehenden Bauch, grau-blondes, schütteres Haar und blaue Augen. Zum Zeitpunkt seiner Flucht trug er ein kurzärmeliges rotes Hemd und blaue Jeans. Überraschenderweise hielten die Behörden seinen Namen zurück. Stefan Gleissner, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Aurich, erklärte: "Es gibt keine konkreten Gründe für diese Entscheidung. Wir geben bei solchen Vorfällen keine Namen bekannt."
Der Betroffene ist seit dem 25. Juli 2010 inhaftiert. Zunächst verbüßte er eine einjährige Haftstrafe wegen Betrugs. Anschließend wurde er wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Seit dem 19. Juli 2019 befindet er sich in Sicherungsverwahrung.
Im Alter von 23 Jahren soll der Mann die Frau eines Freundes vergewaltigt haben. Das Gericht verurteilte ihn 1985 wegen dieses Verbrechens zu 1,5 Jahren Haft.
Im Jahr 2003 griff der Mann seine Lebensgefährtin gewaltsam an und vergewaltigte sie. Infolgedessen verhängte das Gericht 2004 eine Gesamtstrafe von vier Jahren gegen ihn. Der Justizmissbrauch setzte sich über einen längeren Zeitraum fort. Der BGH bestätigte dieses Urteil wegen seiner Schwere und Demütigung.
Im Mai 2009 zwang er seine damalige Lebensgefährtin mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr, was dazu führte, dass sie ihre Zähne verlor.
Er drohte, seine Partnerin zu töten.
Das Paar versöhnte sich im Dezember 2009 nach einem Trennungsversuch wieder. Die Frau versuchte jedoch im Mai 2010 erneut, die Beziehung zu beenden. Als sie dies mitbekam, wartete der Mann auf sie, griff sie sexuell an und drohte, sie umzubringen.
Am 24. Juli 2010 erdrosselte er die Frau nach einem abendlichen Spaziergang fast zu Tode. Anschließend zwang er sie, ihr Mobiltelefon herauszugeben. Später nahm er sie mit in seine Wohnung und missbrauchte sie weiter.
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Quelle: symclub.org