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Die Berufung gegen den Hauptverdächtigen der Polizistenmorde in Kusel ist abgewiesen worden.

Das Landgericht Saarbrücken hat am Mittwoch das Berufungsverfahren wegen Jagdvergehen gegen den im Kuseler Polizistenmord verurteilten Haupttäter eingestellt. Der Pressesprecher des Gerichts teilte am Dienstag mit, dass die zu erwartende Strafe für den Jagdverstoß im Vergleich zu der im Fall...

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2. Mai 2024
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Andreas S. im Gerichtssaal in Kaiserslautern
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Die Berufung gegen den Hauptverdächtigen der Polizistenmorde in Kusel ist abgewiesen worden.

Andreas S. wurde u. a. wegen illegaler Jagd, versuchter schwerer Körperverletzung und falscher Anschuldigungen angeklagt. Er soll versucht haben, einen Zeugen, der ihn auf frischer Tat beim Wildern ertappt hatte, zu überfahren, wobei der Zeuge glücklicherweise nicht getroffen wurde. Dieser Fall wurde vor dem Amtsgericht Neunkirchen verhandelt und endete im März 2023 mit einem Freispruch für Andreas.

In einem anderen Fall, der in ganz Rheinland-Pfalz für Kopfschütteln sorgte, wurde Andreas im November 2022 des Mordes an zwei Polizeibeamten für schuldig befunden. Das Gericht verurteilte ihn für dieses abscheuliche Verbrechen zu lebenslanger Haft und wies auf die extreme Schwere seiner Straftaten hin, die eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis in der Regel nahezu unmöglich macht. Darüber hinaus wurde er auch des Angriffs auf Polizeibeamte und der Beteiligung an kommerzieller Jagdwilderei für schuldig befunden.

Der Vorfall, der zu seiner Verurteilung wegen Mordes führte, ereignete sich am 31. Januar 2022, als er bei einer Verkehrskontrolle auf einer Landstraße in Kusel eine Polizistin und einen Polizisten erschoss. Dieser Amoklauf war in seiner Grausamkeit bezeichnend und versetzte die Bürger der Region in Angst und Schrecken. Andreas' Komplize Florian V. wurde derweil der Beihilfe zur Jagdwilderei für schuldig befunden, aber wegen seiner Hilfe bei der Aufklärung des Falles nicht verurteilt. Das Urteil aus Kaiserslautern ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

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Quelle: www.stern.de

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