Polizeibeamte verfolgen einen mutmaßlichen Straftäter. - Die Behörden in Sachsen führen Identitätskontrollen durch.
Ab dem 1. Mai müssen Polizeibeamte in den Einsatzeinheiten in Sachsen eine Kennzeichnungspflicht tragen. Diese besteht aus dem Landeskürzel "SN" und einer fünfstelligen anonymisierten Ziffernfolge, die deutlich sichtbar auf der Oberbekleidung angebracht sein müssen, wie das Innenministerium am Dienstag mitteilte. Bis Ende 2024 sollen auch alle anderen Einheiten der Bereitschaftspolizei mit dieser neuen Kennzeichnung ausgestattet werden, im Jahr darauf dann auch die Polizeidirektionen. Für die Umsetzung dieser Kennzeichnungspflicht werden rund 5,5 Millionen Euro aus dem Haushalt verwendet.
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Quelle: www.stern.de