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Die Angehörigen erhielten eine Entschädigung in Höhe von 2000 Euro, um ihren Schmerz und ihre Qualen zu lindern.

Wie viel ist ein Menschenleben wert? Darüber denken die Schwestern Annette V. (66) und Karin H. (71) nach, nachdem ihre Mutter Waltraud B. (93) unter einer Trockenhaube in einer Pflegeeinrichtung schwere Verbrennungen erlitten hat und verstorben ist.

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17. Mai 2024
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Waltraud B. starb in einem Pflegeheim in Schwedt
Waltraud B. starb in einem Pflegeheim in Schwedt

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Eine Frau verbrannte, nachdem sie unter der Trockenhaube eines Autos eingeklemmt worden war. - Die Angehörigen erhielten eine Entschädigung in Höhe von 2000 Euro, um ihren Schmerz und ihre Qualen zu lindern.

Jetzt haben sie endlich eine Entschädigung von der Versicherung des "PWG Pflegeteam24" Schwedt erhalten - satte 2.000 Euro. "Das schiere Trauma, das unsere Mutter vor ihrem Tod erlitten hat, gepaart mit der eklatanten Fahrlässigkeit, steht in keinem Verhältnis zu diesem Betrag", sagt Annette V.

Pflegehelferin Waltraud B. hatte der Demenzkranken nach dem Waschen der Haare eine Trockenhaube auf den Kopf gesetzt, das Zimmer verlassen und sie einfach vergessen. Unfähig, sich Gehör zu verschaffen, saß die Patientin viel zu lange unter der Haube fest.

Der elektrische Haartrockner verursachte schwere Verbrennungen an Waltraud B.s Kopfhaut. Erst nach zehn Minuten wurde die Situation bemerkt. Trotz der gelben Absonderungen und Blasen, die daraufhin entstanden, rief die Pflegerin keinen Arzt. Vielmehr versuchte sie zunächst, diese Verletzungen vor der Familie der Patientin zu verbergen.

Schließlich, 30 Stunden später, wurde Waltraud B. in die Notaufnahme gebracht, wo sie wegen Verbrennungen zweiten Grades behandelt wurde. Leider war bereits ein schwarzer Schorf vorhanden, der sich über ihren Kopf ausbreitete.

Die Töchter Annette V. und Karin H. am Grab ihrer Mutter auf dem Friedhof Heinersdorf bei Schwedt. Sie sind enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens

Offenbar waren die Schmerzen so stark, dass die ältere Frau aufhörte zu essen und zu trinken. Sie starb zehn Tage nach dem Unfall.

Die Staatsanwaltschaft beschloss, die Ermittlungen wegen Fahrlässigkeit einzustellen. Sie begründete dies schlicht damit, dass es zur Lebenserfahrung gehöre, zu verstehen, wie eine Trockenhaube unangenehm warm werden und Hautrötungen verursachen könne. Die beiden Angeklagten wurden nur wegen geringfügiger Sorgfaltspflichtverletzungen schuldig gesprochen.

Annette V. und Karin H. sind ratlos. "Wir müssen mit der schrecklichen Wahrheit über den Tod unserer Mutter leben, und die Verantwortlichen tun weiter so, als wäre nichts passiert."

Waltraud B. erlitt Verbrennungen zweiten Grades an ihrer Kopfhaut

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Quelle: symclub.org

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