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Der Verursacher eines tödlichen Unfalls muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Ali K., 25 Jahre alt und mit geändertem Namen, muss sich erneut vor Gericht verantworten, obwohl es bereits sein drittes Verfahren ist. Erneut hat sich der Bundesgerichtshof in die Angelegenheit eingeschaltet.

SymClub
23. Mai 2024
2 Minuten Lesedauer
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Totschläger Ali K. mit seinem Anwalt Dr. Adam Ahmed
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Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs - Der Verursacher eines tödlichen Unfalls muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Das Landgericht Ingolstadt hat am 6. April 2021 das Urteil gegen den Autofahrer Ali K. (25) gefällt, der unter anderem wegen illegaler Autorennen mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der damals 22-jährige K. am 20. Oktober 2019 mit seinem 575 PS starken BMW M4 auf der A9 bei Ingolstadt mit einer Geschwindigkeit von mehr als 200 Stundenkilometern unterwegs.

Plötzlich versuchte ein Audi A4 mit 120 km/h die Fahrspur zu wechseln, woraufhin es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam. Der Fahrer des BMW kam dabei ums Leben.

Da der BMW illegal getunt war und keine Straßenzulassung mehr hatte, wurde K. vor Gericht gestellt. Der Angeklagte und die Familie des Opfers legten jedoch Berufung ein, um eine Verurteilung wegen Totschlags zu erreichen.

Den Berufungen wurde stattgegeben, so dass der Fall erneut verhandelt wurde. Daraufhin wurde K. erneut verurteilt, diesmal zu drei Jahren und vier Monaten.

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Es wurde eine zweite Berufung eingelegt, die das Oberlandesgericht Karlsruhe veranlasste, das frühere Urteil wegen fehlerhafter Tatsachenfeststellung im ersten Prozess erneut aufzuheben. Infolgedessen musste der Fall zum dritten Mal vor Gericht verhandelt werden.

Kontroverse um Gerichtsstandort

Dr. Adam Ahmed, der Anwalt von Ali K., äußerte sich unzufrieden über den Ort des bevorstehenden Prozesses: "Ich halte es für problematisch, dass dieser dritte Prozess wieder in Ingolstadt stattfindet. Um völlige Unparteilichkeit zu gewährleisten, wäre es besser gewesen, die Neuverhandlung an einem anderen Gericht durchzuführen."

Der genaue Termin für den Beginn des Prozesses am Landgericht Ingolstadt zum dritten Mal steht noch nicht fest.

Die Familie des Opfers

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    Quelle: symclub.org

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