Leiter der Staatskanzlei im Untersuchungsausschuss. - Der SPD-Bundestagsabgeordnete Weil ist wütend über die Gehaltsaffäre.
Am Donnerstag erschien Mielke vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die CDU sieht in der Gehaltserhöhung für den Mitarbeiter eine "Turbo-Beförderung mit der Brechstange", hält sie von Anfang an für rechtswidrig und fordert Mielkes Absetzung. Aufgrund von Bedenken der Staatskanzlei und des Finanzministeriums hat die Landesverwaltung die Vergütungsregelungen überarbeitet. Dabei wurde das Gehalt des Büroleiters rückwirkend von rund 6300 Euro auf 8200 Euro angehoben.
Der Abgeordnete Weil soll Mielke im November 2022 mitgeteilt haben, dass er diese Frau einstellen wolle. Vor Weihnachten rief ein wütender Regierungschef seinen Staatskanzleichef noch einmal an, um die Angelegenheit zu besprechen. Die Quereinsteigerin konnte aber nach den bisherigen Regelungen nicht das gleiche Gehalt wie die bisherigen Büroleiterinnen und Büroleiter erhalten (Gehaltsgruppe B2, 8200 Euro).
"Ich sage mal: Er wollte mich an seiner Empörung teilhaben lassen", sagte Mielke im Ausschuss aus.
Daraufhin wurde versucht, eine Lösung zu finden - auch für andere verdiente Mitarbeiter in Landesbehörden. Sogar die Verbeamtung wurde erwogen. Die Gehaltserhöhung erfolgte im November.
Mielke sieht das Ergebnis so: "Alle rechtlichen Bedenken konnten vollständig ausgeräumt werden." Er fügte hinzu: "Ich war mir bewusst, dass ich ohne Zustimmung des Finanzministeriums eigenständig handeln konnte." Es seien keine Fehler begangen worden, betonte er.
Verwunderte Blicke aus der Opposition
Die CDU-Abgeordneten schüttelten nach der Erklärung den Kopf und lachten ungläubig.
"In der heutigen Untersuchungsausschusssitzung wurde in der ersten Fragerunde deutlich, dass der Chef der Staatskanzlei kein Interesse an der Stellungnahme des Finanzministeriums zur Genehmigung der erhöhten Bezüge zeigte", erklärte die CDU-Obfrau Carina Hermann (39).
Antwort von Volker Bajus (60, Grüne): "Die CDU hat erneut keinen Beweis dafür vorgelegt, dass die Landesregierung in diesem Fall gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen hat."
Lesen Sie auch:
Quelle: symclub.org