"Kein Grund für einen Verdacht" - Der Prozess um die Chemnitzer Unruhen 2018 wird aufgehoben.
◀️ Motiv: Ningung ng Urteil!
Ein großes Problem für die Staatsanwaltschaft in Chemnitz. In ihrer Anklageschrift (vom 17. September 2021) hatte sie neun Erwachsene wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung bei elf verschiedenen Vorfällen in der Innenstadt in jener heißen Sommernacht 2018 angeklagt.
"Dies konnte die Kammer nach einer vorläufigen Beweiswürdigung auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse nicht feststellen", erklärte das Landgericht in einem Beschluss und lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung aus sachlichen Gründen ab. "Vielmehr beschränkte sich die Beteiligung der Angeklagten nach den Erkenntnissen des Ermittlungsverfahrens auf ihre bloße Anwesenheit und Teilnahme an einer Menschenmenge am Ort der Gewalttat."
Im Klartext: Es gab Schlägereien in Chemnitz - aber den Angeklagten kann eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden. Eine Erkenntnis, die sechs Jahre nach dem Vorfall und fast drei Jahre nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nun feststeht.
Ausschreitungen nach tödlicher Messerattacke
Die Ereignisse in Chemnitz erregten 2018 in Deutschland und weltweit große Aufmerksamkeit. In der Nacht zum 26. August verfolgten der Iraker Alaa S. und eine inzwischen untergetauchte Person den Chemnitzer Daniel H. und stachen ihn nieder. S. wurde später für die Tat zu elf Jahren Haft verurteilt.
Als Folge der Ereignisse kam es in Chemnitz zu tagelangen, zum Teil gewalttätigen Demonstrationen, die u.a. von Bundeskanzlerin Merkel schnell als "Hetzjagd" auf Ausländer bezeichnet wurden.
Hauptbeweis war ein vom Account "Antifa Zeckenbiss" auf Twitter geposteter Videoclip, in dem mehrere Personen einen Ausländer zu bedrohen und zu verfolgen schienen.
Als der damalige Verfassungsschutzchef Hans Georg Maaßen (61) dem Narrativ der Hetzjagd widersprach, geriet er unter heftige Kritik und musste daraufhin zurücktreten.
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Quelle: symclub.org