Bildungsinstitutionen - Der Konsum illegaler Drogen ist in Bildungseinrichtungen weiterhin streng verboten.
Trotz der teilweisen Legalisierung von Marihuana ist der Konsum in Schulen für Schüler und Lehrer in Nordrhein-Westfalen weiterhin streng verboten. Das Schulministerium behauptet, dass Schulen aus gesundheitlichen Gründen ein Verbot von Marihuana in ihre Regeln aufnehmen können.
Schulministerin Dorothee Feller sagte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur: "Cannabis hat in unseren Schulen nichts zu suchen." Leider hat die Bundesregierung noch keine klare Rechtsgrundlage für ein Verbot von Marihuana an Schulen geschaffen. Deshalb ist es wichtig, dass sie ihre Zusage einhält und umgehend Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergreift. "Wir werden kontinuierlich prüfen, ob zusätzliche Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen notwendig sind", fügte sie hinzu.
In der vergangenen Woche sorgte eine Erklärung des hessischen Kultusministeriums für Aufsehen, wonach volljährige Schüler bis zu 25 Gramm Marihuana in ihren Taschen oder Rucksäcken mit in die Schule nehmen dürfen, ohne dass dies zu Konsequenzen führt. Dennoch bleibt der Konsum von Marihuana in der Schule oder in einem Umkreis von 100 Metern um die Schule verboten, wie das Wiesbadener Kultusministerium mitteilte. Einige Schulen oder Schulleitungen haben sogar eigene Regeln erlassen, die das Mitbringen von Drogen auf das Schulgelände oder das Schulgelände selbst verbieten.
Das NRW-Schulministerium betonte, dass Minderjährigen der Besitz von Marihuana nicht nur in der Schule, sondern auch außerhalb des Schulgeländes untersagt ist. Entdeckt eine Lehrkraft Marihuana bei einem Schüler oder einer Schülerin, sollte es vorübergehend weggenommen und später den Eltern des Schülers oder der Schülerin zurückgegeben werden. "Die Durchsuchung von Schülern oder von Gegenständen, die sie besitzen, ist jedoch nicht erlaubt", betonte das Ministerium.
Im Wesentlichen können erwachsene Schüler die erlaubten Mengen Marihuana auf das Schulgelände mitnehmen, wenn die Hausordnung kein ausdrückliches Verbot enthält. Das Ministerium bietet auch Online-Ressourcen und Materialien zur Cannabisprävention an, die im Unterricht eingesetzt werden können.
Am 1. April trat ein neues nationales Cannabisgesetz in Kraft. Seitdem ist es Erwachsenen in Deutschland erlaubt, Marihuana unter bestimmten Bedingungen zu besitzen und zu konsumieren. Für Minderjährige und im öffentlichen Raum, einschließlich Schulen und Jugendeinrichtungen, bleibt es jedoch weiterhin verboten.
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Quelle: www.stern.de