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Der Innenminister spricht sich gegen eine Anhebung des Grenzwertes für Cannabis am Steuer aus.

Der rechtlich zulässige Cannabiskonsum für Erwachsene ist mit verschiedenen Einschränkungen verbunden. Diese Einschränkungen sollen nun auch auf den Straßenverkehr übertragen werden. Dies stößt jedoch auf Ablehnung in Niedersachsen.

SymClub
27. Mai 2024
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Ein Mann sitzt am Steuer eines Autos und hat einen Joint zwischen den Fingern.
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Auto in Bewegung - Der Innenminister spricht sich gegen eine Anhebung des Grenzwertes für Cannabis am Steuer aus.

Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat sich gegen eine bevorstehende Erhöhung des zulässigen THC-Gehalts (Tetrahydrocannabinol) im Blut von Autofahrern ausgesprochen. In einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sagte sie, Alkohol, Drogen und Medikamente verursachten immer noch viel zu viele Unfälle im Straßenverkehr. Deshalb sehe sie keinen Grund, die geltenden Grenzwerte zu erhöhen.

Behrens und ihr Verkehrskollege Olaf Lies, beide von der SPD, sind besorgt über den möglichen Anstieg der Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit der teilweisen Legalisierung von Marihuana in Deutschland. Seit dem 1. April sind der Besitz und der Anbau von Cannabis für den Eigengebrauch durch Erwachsene legal, wobei einige Vorschriften und Bedingungen gelten. Erwachsene über 18 Jahre dürfen bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren und maximal 25 Gramm außerhalb des Hauses mit sich führen. Der Vertrieb und der Verkauf bleiben jedoch verboten.

Ähnlich wie bei der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol wird auch für Cannabis ein Grenzwert eingeführt. Bislang reichte der Nachweis von THC aus, um ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg zu erhalten. Die Rechtsprechung hatte einen Wert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut als relevant erachtet; nach der neuen Regelung wird der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm angehoben. Bei Überschreitung dieses Grenzwerts am Steuer drohen 500 Euro Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot, das aber noch weiter steigen kann. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 3000 Euro rechnen. Der Gesetzesentwurf wird derzeit noch im Bundestag diskutiert, bevor er endgültig verabschiedet wird.

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Quelle: www.stern.de

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