Literatur

Der Hauptverdächtige lehnt eine Haftstrafe für das Zünden von Feuerwerkskörpern ab.

Die Explosion eines Feuerwerkskörpers im fast gefüllten Augsburger Fußballstadion führte zu zahlreichen Verletzten und zu einer dreijährigen Haftstrafe für einen 28-jährigen Mann. Er weigert sich jedoch, seine Schuld einzugestehen.

SymClub
2. Mai 2024
1 Minute Lesedauer
NachrichtenFeuerwerkskörperAugsburgHoffenheimBundesgerichtshofProzesseBundesligaTSG 1899 HoffenheimBayernBöllerwurfÜberzeugungFußballFC AugsburgBaden-WürttembergDeutschlandVerbrechenBundesligaspiel
Der Hauptangeklagte (r) sitzt auf der Anklagebank in einem Gerichtssaal.
Der Hauptangeklagte (r) sitzt auf der Anklagebank in einem Gerichtssaal.

Achtung!

Begrenztes Angebot

Mehr erfahren

Diese Überschrift oder Beschreibung kann wie folgt umformuliert werden: Umwandlung von [Prozess] - Der Hauptverdächtige lehnt eine Haftstrafe für das Zünden von Feuerwerkskörpern ab.

Nach einer dreijährigen Haftstrafe, weil er während des Bundesligaspiels zwischen Augsburg und Hoffenheim einen mächtigen Böller geworfen und ein Dutzend Menschen verletzt hatte, hat der Haupttäter Berufung eingelegt. Das teilte das Landgericht Augsburg am Dienstag mit. Der 28-Jährige wolle Revision beim Bundesgerichtshof einlegen, hieß es. Drei Freunde des Mannes, die wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, haben das Urteil dagegen akzeptiert.

Das Trio war verurteilt worden, weil es während eines Fußballspiels in der Augsburger Arena einen illegalen, hochexplosiven Böller gezündet hatte. Das Spiel am 11. November 2023 zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) wurde vorübergehend unterbrochen. Wie berichtet, erlitten zwölf Personen, darunter mehrere Kinder, Verletzungen, vor allem Hörschäden.

Der Böllerwerfer selbst gestand, den Sprengstoff gezündet und geworfen zu haben. Er äußerte auch Reue gegenüber den Verletzten. Der Verteidiger plädierte zunächst auf eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte; das Gericht hielt jedoch eine angemessene Freiheitsstrafe wegen Herbeiführung einer Explosion von Sprengstoff und Körperverletzung für erforderlich. Der Angeklagte befand sich seit der Begehung der Straftat in Untersuchungshaft.

Der vorsitzende Richter bekräftigte außerdem, dass der Angeklagte mit seiner Tat die Sicherheit von 26.000 Zuschauern im Stadion gefährdete, indem er eine massive Explosion auslöste. Ein sachverständiger Zeuge der Polizei, der sich mit dem Besuch von Hoffenheim-Spielen auskennt, erklärte vor Gericht, er habe die ungewöhnlich laute Explosion zunächst für einen möglichen Terroranschlag gehalten.

Hoffenheim reagierte in einer Erklärung auf den Vorfall mit dem Feuerwerkskörper.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Achtung!

Begrenztes Angebot

Mehr erfahren